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POLITIK

Gesetzesnovellen zu Pflege und Heim

Dtsch Arztebl 2001; 98(31-32): A-2004 / B-1692 / C-1588

Bühring, Petra

Für die Sicherung der Qualität und die Stärkung der Verbraucherrechte in der Pflege soll das neue Pflege-Qualitätssicherungsgesetz sorgen, das der Bundesrat am 13. Juli verabschiedet hat. Mehr Schutz und eine verbesserte Rechtsstellung der Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sieht die Novellierung des Heimgesetzes vor. Beide Gesetze treten am 1. Januar 2002 in Kraft.
Mit dem Pflege-Qualitätssicherungsgesetz sollen Pflegebedürftige künftig „eine Versorgung erhalten, die ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen entspricht“, erklärte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Das Gesetz sieht vor: Pflegeheime und Pflegedienste müssen ein Qualitätsmanagement einführen; unabhängige Sachverständige überprüfen die Qualität in regelmäßigen Abständen – unangemeldet und auch nachts. Der erforderliche Personalaufwand muss von den Kostenträgern berücksichtigt werden. Durch verstärkte Beratung sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ihre Rechte besser wahrnehmen können; die Pflegekassen können sich an kommunalen Beratungsangeboten beteiligen. In den Heimen wird die Zusammenarbeit zwischen dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und der staatlichen Heimaufsicht verbessert.
Mit der dritten Novelle zum Heimgesetz soll die Heimaufsicht gestärkt und ihre Zusammenarbeit mit Pflegekassen, Sozialhilfeträgern und dem MDK verbessert werden. Ebenfalls besser werden soll die Transparenz von Heimverträgen. Bundesfamilienministerin Dr. Christine Bergmann (SPD) sagte, das Gesetz ziele auf einen größeren Schutz für alle, die dauerhaft im Heim leben müssen. Grundsätzlich sei deshalb vorgesehen, dass jedes Heim mindestens einmal im Jahr – auch unangemeldet – überprüft wird. Die CDU/CSU- Fraktion im Bundestag kritisierte, dass der Verbraucherschutz der Heimbewohner „unvollkommen und halbherzig“ umgesetzt worden sei. Zu Recht dürfe sich das novellierte Gesetz nicht mehr „Heimbewohnerschutzgesetz“ nennen.
Ein Gesetzesvorhaben kündigte Ulla Schmidt am 23. Juli an: Da die Pflege von Demenzkranken zu Hause besondere Anforderungen stellt, schlägt das BMG einen zusätzlichen Betrag von 900 DM im Jahr für deren Betreuung vor. pb
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