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POLITIK

Kernspintomographie bei Herzschrittmacher: Nicht unbedingt eine Kontraindikation

Dtsch Arztebl 2001; 98(50): A-3347 / B-2820 / C-2617

EB

Bislang galt ein Herzschrittmacher als absolute Gegenanzeige zur Durchführung einer Kernspintomographie. Nach neueren Erkenntnissen kann dieses bildgebende Verfahren auch bei Patienten mit einem implantierten Herzschrittmacher sicher durchgeführt werden, wobei aber nur Geräte mit niedriger Magnetfeldstärke eingesetzt werden dürfen. Außerdem muss auf die richtige Betriebsart des Herzschrittmachers geachtet werden, und während der Untersuchung sollte die Herzfunktion des Patienten überwacht werden.
Die Kontraindikation war damit begründet, dass infolge des starken Magnetfeldes und der eingestrahlten Radiowellenpulse eine Erhitzung oder Verschiebung des Herzschrittmachers sowie eine Schädigung der Herzschrittmacher-Elektronik und des Herzmuskels befürchtet wurde. In den vergangenen Jahren wurde mehrfach berichtet, dass die Kernspintomographie auch bei Patienten mit einem Herzschrittmacher erfolgreich angewendet werden kann, sofern die Geräte mit einer vergleichsweise geringen Magnetfeldstärke eingesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen einer klinischen Studie bei 44 Herzschrittmacher-Patienten, die wegen verschiedener diagnostischer Problemstellungen dringend eine Kernspin-Untersuchung benötigten, die Durchführbarkeit und Sicherheit dieser Methode systematisch untersucht, wobei ein Gerät mit einer niedrigen Magnetfeldstärke von lediglich 0,5 Tesla verwendet wurde. Der Herzschrittmacher wurde während der gesamten Untersuchung in einem asynchronen Modus betrieben, in welchem der Herzrhythmus durch einen externen Taktgeber vorgegeben wird. In dieser Betriebsart ist der Herzschrittmacher deutlich weniger störungsanfällig als im üblicherweise verwendeten synchronen Modus, in welchem die vom Herz abgegebenen Signale von einem Sensor aufgenommen und an den Schrittmacher weitergegeben werden. Außerdem wurde die Herz- und Lungenfunktion der Patienten kontinuierlich überwacht.
Die Auswertung der aufgezeichneten Daten ergab, dass die Kernspintomographie bei keinem der Patienten eine Störung des Herzrhythmus und keine Erhöhung der Pulsfrequenz verursachte (Radiology 2000; 215: 869–879). Ferner berichteten die Patienten weder über ein Hitzegefühl, noch Druckgefühl in der Herzgegend und die programmierten Einstellungen des Herzschrittmachers wurden durch die kernspintomographische Untersuchung nicht verändert. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse kann die Kernspintomographie auch bei einem großen Teil der Patienten mit einem implantierten Herzschrittmacher sicher durchgeführt werden. EB
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