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AKTUELL

BGH-Urteil: Kein perfektes Wunschkind

Dtsch Arztebl 2001; 98(51-52): A-3409 / B-2873 / C-2669

Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe.
Foto: ÄKNo
Hoppe warnt vor einem Weg von der Fortpflanzung zur Züchtung.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, hat die Abtreibung geschädigter Embryonen kritisiert und auf das Lebensrecht behinderter Kinder hingewiesen. „Wenn allein körperliche Gebrechen dafür ausschlaggebend sein sollen, ob man leben lässt oder tötet, dann sind wir auf dem Weg von der Fortpflanzung zur Züchtung“, erklärte Hoppe. Er begrüßte ein am 4. Dezember ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), der eine Klage auf Unterhaltsschaden bei unterbliebenem Abbruch einer Zwillingsschwangerschaft abwies und die Abtreibung einer eineiigen Zwillingsschwangerschaft mit einem gesunden und einem behinderten Embryo nur in Ausnahmefällen erlaubt. Hoppe bezeichnete das Verfahren als deutliches Zeichen, wie schnell die Utopie, ein perfektes Wunschkind zu erzeugen, einzuklagen versucht werde. Vor dem Hintergrund pränataldiagnostischer Verfahren und gentechnischer Möglichkeiten müsse man sich vergegenwärtigen, „dass wachsendes Leben nicht elterlichen und gesellschaftlichen Ansprüchen genügen muss, sondern einen eigenen, unantastbaren Wert darstellt“, so Hoppe.
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