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Brechmitteleinsatz: Nicht gegen den Willen des Betroffenen

Dtsch Arztebl 2001; 98(51-52): A-3409 / B-2873 / C-2669

Zwangsweiser Einsatz des Brechmittels.
Foto: dpa
Ärztekammer Hamburg kritisiert Vorgehen gegen Drogendealer.
Nach dem Tod eines 19-jährigen Kameruners in Hamburg nach der gewaltsamen Verabreichung eines Brechmittels hat der Präsident der Ärztekammer Hamburg, Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, den Senat aufgefordert, diese Zwangsmaßnahme bei Drogendealern unverzüglich zu beenden. Ein solches Vorgehen sei aus ärztlicher Sicht nicht zu verantworten.
Montgomery verwies auf eine Entschließung, die von der Versammlung der Ärztekammer Hamburg im Oktober mit großer Mehrheit verabschiedet worden war. Die gesundheitlichen Gefahren bei einer gewaltsamen Verabreichung von Brechmitteln über eine Nasensonde seien zu groß.
Sollte der Senat nicht auf den zweifelhaften Einsatz verzichten wollen, kommt für Kammerpräsident Montgomery künftig nur ein ärztlicher Eingriff auf einer klinischen Station in Betracht. „Kein Arzt und keine Ärztin darf von welcher Seite auch immer zu einer Beteiligung an solchen polizeilichen Maßnahmen gezwungen werden“, betonte Frank Ulrich Montgomery.
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