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Nationaler Ethikrat zur PID: Pragmatismus

Dtsch Arztebl 2003; 100(5): A-221 / B-201 / C-193

Rabbata, Samir

Mit einem entschiedenen „Sowohl-als-auch“ äußerte sich der Nationale Ethikrat am Donnerstag vergangener Woche zu dem umstrittenen Gencheck an Embryonen, der Präimplantationsdiagnostik (PID). Wie bei der Stammzellfrage konnten sich die Ethik-Experten auch bei der PID auf keine gemeinsame Stellungnahme einigen und gaben zwei gegensätzliche Empfehlungen ab.
Eine deutliche Mehrheit von 15 Ratsmitgliedern sprach sich für die Zulassung des embryonalen Genchecks aus. Sieben stimmten dagegen. Die Befürworter weisen in ihrem Votum darauf hin, dass die PID zwar ermöglicht, jedoch auf wenige Ausnahmefälle begrenzt werden müsse. Demnach dürfe die Methode nur Paaren offen stehen, die ein hohes Risiko tragen, ein Kind mit einer schweren und nicht therapierbaren genetisch bedingten Erkrankung zu bekommen.
Dagegen wies Ethikratsmitglied Hans-Jochen Vogel bei der Erläuterung des Minderheitsvotums darauf hin, dass die „Verwerfung von Embryonen“ mit der im Grundgesetz festgeschriebenen Unantastbarkeit der Menschenwürde nicht vereinbar sei.
Das PID-freundliche Mehrheitsvotum des Ethikrates kommt nicht unerwartet. Bereits in der Debatte um den Import embryonaler Stammzellen wurde deutlich, dass die Gewichte in dem von Kanzler Gerhard Schröder einberufenen Beratungsorgan ungleich verteilt sind. Im Zweifel setzt sich ein eher „pragmatischer“ Ansatz durch. Die von Vogel geforderte Hinwendung zu einer „präventiven Verantwortungsethik“ scheint in dem Schröder-Gremium nicht mehrheitsfähig.
Die medienwirksam in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften präsentierte Ratsempfehlung wird ohne Zweifel die bevorstehende gesellschaftliche und politische PID-Debatte beeinflussen. Dennoch: Entscheidungen werden (trotz der in der Politik üblich gewordenen Beraterrunden) noch immer im Bundestag getroffen. Dort wird sich zeigen, ob die Abgeordneten eher der Empfehlung des Nationalen Ethikrates folgen oder sich dem Votum der parlamentarischen Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ anschließen. Diese hatte sich gegen eine Zulassung der PID ausgesprochen. Samir Rabbata
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