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MEDIZIN: Diskussion

Brustabszess nach Brustwarzenpiercing: Kostenübernahme durch Patienten

Dtsch Arztebl 2003; 100(31-32): A-2090 / B-1740 / C-1644

Jaumann, Michael

Als Arzt für HNO-Heilkunde habe ich des öfteren Infektionen der Ohrmuschel oder der Nase infolge von unsachgemäßem Piercing zu betreuen. Aus meiner Sicht ist der Sachverhalt eindeutig so, dass die Behandlung der diesen kosmetischen Eingriffen folgenden Komplikationen zu Lasten der betreffenden Patienten abgerechnet werden müsste. Eine Abrechnung solcher Komplikationen kann aufgrund unserer bürokratischen Regelungen allerdings nur zu Lasten der zuständigen Krankenkasse erfolgen.
Die Autoren schreiben: „Ob Piercingkunden für Gesundheitsschäden und ihre Folgen finanziell in Regress genommen werden sollten, wie von Politikern immer wieder thematisiert, bleibt sehr umstritten. Für die Fallbeispiele der Autoren (6) erfolgte von den verschiedenen Krankenkassen die anstandslose Kostenübernahme“.
Hierauf ist zu erwidern, dass die Gesetzliche Krankenversicherung nicht für kosmetische Maßnahmen und kosmetische Operationen zuständig ist. Sie darf diese nicht bezahlen. Wenn kosmetische Eingriffe keine Leistungen im Sinne der kassenärztlichen Versorgung und der Gesetzlichen Krankenversicherung sind, dürften nach menschlichem Ermessen die Krankenkassen auch entsprechende Arzneimittel und Behandlungen von Komplikationen nicht bezahlen.
In dem zitierten Artikel (6) wurde der Titel bestens gewählt: „Unterschätzte Gesundheitsprobleme eines Modephänomens“. Ich denke, dass mit dieser Wortwahl im Titel bereits die eigentliche Antwort auf die im Text gestellte Frage vorweggenommen wurde: Piercingkunden sollten für die Folgen des Piercings in Regress genommen werden. Nur die eindeutige privatärztliche Zuordnung dieser Dinge wird genügend Druck auf die entsprechenden Menschen ausüben, schon im Vorfeld – im Sinne von mehr Eigenverantwortung – über mögliche Folgeprobleme nachzudenken.

Dr. med. Michael Jaumann
KV Nord-Württemberg
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart

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