AKTUELL
Reformgesetz: Anhörungsrecht verlangt
Dtsch Arztebl 2003; 100(39): A-2472 / B-2064 / C-1944


Sachverstand der BÄK soll im neuen Bundesausschuss vertreten sein.
Das GKV-Modernisierungsgesetz, das Ende dieser Woche vom Bundestag verabschiedet werden soll, sieht unter anderem vor, die bisherigen Bundesausschüsse, den Krankenhausausschuss sowie den Koordinierungsausschuss in einen Gemeinsamen Bundesausschuss zu überführen. Dieser soll in Zukunft die Aufgabe übernehmen, die Versorgung von Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch Richtlinien und Beschlüsse zu normieren und Patienteninformationen zu erstellen.
Die Bundesärztekammer (BÄK), bislang Mitglied im Krankenhaus- und im Koordinierungsausschuss, wird nicht zu den Trägern zählen. Sie hat jedoch im Vorfeld der jüngsten Anhörung zum Gesetz am 22. September gefordert, ein Anhörungsrecht im neuen Bundesausschuss eingeräumt zu bekommen. Dies sei notwendig, sofern es um die ärztliche Berufsausübung gehe.
In die entsprechende Passage des Gesetzes (§ 91) solle folgender Absatz eingefügt werden: „Bei allen Beschlüssen und Richtlinien, welche die Berufsausübung der Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte berühren, ist der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft der entsprechenden Heilberufekammern auf Bundesebene Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.“ Rie
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