BRIEFE
EuGH-Urteil: Klinikhygiene vergessen
Dtsch Arztebl 2003; 100(39): A-2500 / B-2087 / C-1966


Foto: Caro/Teich
Na, na, und das haben wir doch mal gelernt: Das Dokumentationssystem gehört nicht aufs Krankenbett – zumal wenn drei junge Kollegen daneben stehen, deren Hände nach Halt suchen.
Was wieder beweist, wie wichtig die Einhaltung der höchstzulässigen Arbeitszeit und der vorgeschriebenen Ruhezeiten ist, weil man sonst selbst das kleine Einmaleins der Klinikhygiene vergisst.
Martin Priwitzer,
Herderstraße 17, 70193 Stuttgart
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