85 Artikel im Heft, Seite 38 von 85

BRIEFE

Psychotherapie: Probleme mit der ärztlichen Selbstverwaltung

Dtsch Arztebl 2003; 100(39): A-2500 / B-2088 / C-1966

Leppert, Annette

Als Ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie hatten wir große Probleme, weniger mit den Psychologen als mit den Organen der ärztlichen Selbstverwaltung: Als nämlich die Mehrzahl der KVen im Gefolge des Psychotherapeutengesetzes und des BSG-Urteils, das die unglückselige „90-Prozent-Regelung“ begründete, dazu übergingen, uns für psychotherapeutische Sitzungen mit einem Satz abzuspeisen, der unter dem der Psychologen lag. Bei doppelt so langen Ausbildungszeiten, erheblich höheren Betriebskosten und durchschnittlich bedeutend kränkeren Patienten wurden wir dafür bestraft, dass wir noch etwas anderes gelernt hatten als Psychotherapie. Wenn wir die Entwertung unserer Arbeitskraft nicht einfach hinnehmen wollten, mussten wir unsere psychiatrischen Praxen niederlegen und unsere psychiatrischen Patienten im Stich lassen. Bei dieser schmerzhaften Gelegenheit hätte ich mir innerhalb der ärztlichen Selbstverwaltung etwas mehr von dem von Herrn Dr. Niklas zitierten „Bewusstsein unseres ärztlichen Standes“ gewünscht.
Dr. med. Dr. phil. Annette Leppert, Louis-Pasteur-Straße 84,
60439 Frankfurt
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