85 Artikel im Heft, Seite 80 von 85

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Mitteilungen: Erratum

Dtsch Arztebl 2003; 100(39): A-2539 / B-2115 / C-1991

Im Deutschen Ärzteblatt, Heft 13 vom 29. März 2002 wurden unter Bekanntgaben der Herausgeber, Kassenärztliche Bundesvereinigung/Mitteilungen „Aktuelle Maßnahmen in der vertragsärztlichen Versorgung zur Verbesserung der Früherkennung und Diagnose von Brustkrebs“ veröffentlicht, in der die darauf folgende Bekanntmachung der „Änderungen der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V“ kommentiert wurde.
In einer Passage, die zu Fehlinterpretationen führen kann, steht unter 1. Eignungsprüfung:
„. . . Die Prüfung erfolgt in der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung, wobei höchstens 7 falschpositive und 2 falschnegative Befunde zulässig sind . . .“
Dieser Satz muss folgendermaßen korrigiert werden:
„. . . Die Prüfung erfolgt in der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung, wobei höchstens 7 falsche, davon höchstens 2 falschnegative Beurteilungen zulässig sind . . .“
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