BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Mitteilungen: Erratum
Dtsch Arztebl 2003; 100(39): A-2539 / B-2115 / C-1991


Im Deutschen Ärzteblatt, Heft 13 vom 29. März 2002 wurden unter Bekanntgaben der Herausgeber, Kassenärztliche Bundesvereinigung/Mitteilungen „Aktuelle Maßnahmen in der vertragsärztlichen Versorgung zur Verbesserung der Früherkennung und Diagnose von Brustkrebs“ veröffentlicht, in der die darauf folgende Bekanntmachung der „Änderungen der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V“ kommentiert wurde.
In einer Passage, die zu Fehlinterpretationen führen kann, steht unter 1. Eignungsprüfung:
„. . . Die Prüfung erfolgt in der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung, wobei höchstens 7 falschpositive und 2 falschnegative Befunde zulässig sind . . .“
Dieser Satz muss folgendermaßen korrigiert werden:
„. . . Die Prüfung erfolgt in der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung, wobei höchstens 7 falsche, davon höchstens 2 falschnegative Beurteilungen zulässig sind . . .“
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.