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GKV-Modernisierungsgesetz: Vorratshaltung

Dtsch Arztebl 2003; 100(42): A-2681 / B-2237 / C-2101

Rieser, Sabine

Als das GKV-Modernisierungsgesetz im Bundestag verabschiedet wurde, kündigte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) bessere Zeiten für Patienten an: „Zukünftig können sie zwischen differenzierten Angeboten der medizischen Versorgung wählen, sie sind in die Entscheidungen eingebunden, erhalten Informationen, und sie können durch eigenverantwortliches Handeln ihre Gesundheit fördern und so Geld sparen.“
Glaubt man Repräsentanten der gesetzlichen Krankenkassen, dann haben ihre Versicherten die Botschaft gehört – vorzugsweise den letzten Teil. Aus der Sorge heraus, dass im nächsten Jahr Leistungen eingeschränkt werden oder mehr kosten, besorgen sich viele noch rasch eine neue Brille oder lassen sich Zähne sanieren. Dabei wird der Zahnersatz erst von 2005 an aus der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgegliedert. Durch ein Festzuschusssystem und abgesenkte Honorare soll Zahnersatz zudem 2004 günstiger werden. Doch die Versicherten wissen davon entweder zu wenig oder trauen dem Braten nicht. Beides ist nachvollziehbar.
Tatsächlich sind die Ausgaben für Zahnersatz im ersten Halbjahr 2003 gegenüber dem Vorjahr um 3,1 Prozent in den alten und um 7,3 Prozent in den neuen Bundesländern gestiegen. Doch die Daten fürs dritte Quartal werden erst Mitte November vorliegen. Für Prognosen ist es im Grunde noch zu früh.
Die Krankenkassen ziehen allerdings schon ihre Schlüsse aus offenbar steigenden Antragszahlen und bauen genau wie ihre Versicherten vor. Es sei unwahrscheinlich, dass der durchschnittliche Beitragssatz im nächsten Jahr von 14,4 auf 13,6 Prozent sinken könne, hieß es bei AOK und Ersatzkassen. Der Run auf Zahnersatz und Brillen, die steigenden Arzneimittelausgaben und die vielen Arbeitslosen – da könne man für nichts garantieren. Schmidts Sprecher, Klaus Vater, reagierte prompt. Selbst wenn jetzt massenhaft Versicherte Brillen verlangten, sei das nicht beitragssatzrelevant. Was an Zahnersatz dieses Jahr gezahlt werde, müsse zudem im nächsten Jahr nicht beglichen werden.
Das kommt davon, wenn ein Gesetz ausnahmsweise zeitig vor seinem In-Kraft-Treten fertig gestellt wird. Zwar entfällt die parlamentarische Hektik. Doch umso mehr Zeit bleibt, sich um seine Wirkungen zu streiten – und um unerwünschte Nebenwirkungen. Sabine Rieser
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