81 Artikel im Heft, Seite 33 von 81

BRIEFE

Biobanken: Angriff auf elementares Menschenrecht

Dtsch Arztebl 2003; 100(45): A-2936 / B-2434 / C-2286

Stoeter, Michael

. . . Harris proklamiert eine „moralische Pflicht“ jedes Bürgers, sich an medizinischer Forschung zu beteiligen, und meint, bei Nichteinwilligungsfähigen könne man eine Zustimmung zur Teilnahme an Forschungsprojekten voraussetzen. Abgesehen davon, dass solche Stellungnahmen utilitaristischer Rechtsverdreher sich in jüngster Zeit häufen, bilden sie einen Frontalangriff auf ein elementares Menschenrecht: die Würde des Menschen. Diese wird, gleichlautend mit Artikel eins unseres Grundgesetzes, auch durch den Artikel eins der Europäischen Charta der Menschenrechte als unantastbar geschützt. Dabei ist die Würde des Menschen ein über das individuelle Selbstbestimmungsrecht und das damit einhergehende Instrumentalisierungsverbot wohldefinierter Begriff und somit der Beliebigkeit willkürlicher Auslegungen entzogen. Die Charta gilt auch in Manchester, dem Wirkungsort von John Harris.
Für die Forschung am Menschen ergibt sich aus dem Gesagten, dass es eine moralische oder sonstwie geartete Pflicht zur Teilnahme an Forschungsprojekten nicht geben kann. Vielmehr muss es zu jedem Zeitpunkt der freiwilligen Entscheidung eines (potenziellen) Studienteilnehmers überlassen bleiben, ob er in eine Teilnahme einwilligt oder nicht. Nicht einwilligungsfähige Personen dürfen u. a. nur dann in biomedizinische Forschungsprojekte einbezogen werden, wenn sie einen individuellen (therapeutischen oder diagnostischen) Nutzen aus der Studienteilnahme haben, den sie ohne Studienteilnahme nicht hätten. Alles andere wäre eine Instrumentalisierung. Die von Harris vorgetragene Auffassung ist keineswegs neu. Sie diente in ähnlicher Form bereits zur Verteidigung mehrerer Angeklagter in den Nürnberger Ärzteprozessen. Bereits damals wurde gerichtlicherseits im so genannten Nürnberger Codex festgestellt, dass ohne freiwillig gegebene Einwilligung der Versuchspersonen die Durchführung von Versuchen verbrecherisch ist. Sie ist es auch noch heute, und auch in Manchester.
Dr. med. Michael Stoeter, M. D.,
Charité, Campus Berlin-Buch, Wiltbergstraße 50, 13125 Berlin
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