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Schadstoffe: Abschied vom „dreckigen Dutzend“
Dtsch Arztebl 2004; 101(15): A-978


Südafrika: Mit dem Insektizid DDT besprüht ein Gesundheitshelfer
eine Wohnhütte in einem Malariagebiet.
Foto: dpa
Stockholmer Übereinkommen zu persistenten organischen Schadstoffen
Mit Frankreich hat der 50. Vertragsstaat das Abkommen über das weltweite Verbot langlebiger organischer Schadstoffe (Persistent Organic Pollutants, POP) ratifiziert. Es kann damit am 17. Mai in Kraft treten. 2001 war das Abkommen in Stockholm nach langen Verhandlungen unterzeichnet worden. Als einer der ersten Staaten hat Deutschland es im April 2002 ratifiziert.
Bei den zwölf gelisteten POP – dem „dreckigen Dutzend“ – handelt es sich meist um chlorierte Pflanzenschutzmittel wie DDT und um Industriechemikalien wie polychlorierte Biphenyle. Die Herstellung und Verwendung solcher Stoffe soll weltweit verboten oder – bei DDT – auf wenige Ausnahmen beschränkt sein. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die Emissionen unbeabsichtigt freigesetzter Stoffe – wie Dioxine – weitgehend zu reduzieren. Schließlich enthält das Abkommen strenge Auflagen zur umweltgerechten Entsorgung der POP-Abfälle, für die besonders in weniger entwickelten Ländern eine Lösung gefunden werden muss.
POPs bauen sich in der Umwelt nur langsam ab. Sie reichern sich im Fettgewebe von Mensch und Tier an und sind in sehr geringen Konzentrationen giftig. Da sie sich weiträumig durch Luft- und Meeresströmungen verteilen, gelangen die Stoffe bis in die entferntesten Winkel der Erde. Nachweisen kann man sie beispielsweise in arktischen Gegenden, wo sie weder produziert noch verwendet werden. Informationen im Internet unter: www.pops.int. PB
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