STATUS
Standpunkt: Arbeitszeit
Dtsch Arztebl 2004; 101(15): A-1048 / B-872 / C-848


Nur damit keine Missverständnisse aufkommen: Die Arbeitsbedingungen für die Klinikärzte sind vielerorts unzumutbar, und die Arbeitsintensität erhöht sich von Jahr zu Jahr durch die konsequente Liegezeitverkürzung. Aber um verbesserte Arbeitsbedingungen durchzusetzen, hätte man kein EuGH-Urteil benötigt, sondern die Ärzte hätten vor Ort für die Einhaltung der bisher bestehenden gesetzlichen Regelungen eintreten sollen. Im Einzelnen würde dies zum Beispiel bedeuten:
1. Regelhafte Umsetzung des Freizeitausgleiches nach einem Bereitschaftsdienst.
2. Konsequente Dokumentation von Überstunden mit entsprechendem Ausgleich (Geld oder Freizeit).
3. Umstellung auf Dreischichtbetrieb von D-Diensten mit Dienstbelastung über 50 Prozent.
4. Einführung von versetzten Tagesarbeitszeiten zur Reduktion von Überstunden.
Aus eigener Erfahrung ist zu berichten, dass die Umsetzung dieses Konzeptes zu einer deutlichen Zunahme der Arbeitszufriedenheit bei den beteiligten Ärzten geführt hat. In den beteiligten Abteilungen sehnt sich niemand mehr nach neuen EuGH-Arbeitszeiten. Vielleicht sollte man daher tatsächlich die vom Gesetzgeber eingeführte Übergangsfrist von zwei Jahren auch von den Gewerkschaften als solche akzeptieren und noch einmal innehalten, um dann am Ende zu wirklich vernünftigen Regelungen zu kommen. Bereitschaftsdienste mit anschließendem Freizeitausgleich, die tatsächlich die vorgegebene Inanspruchnahme erfüllen, werden wohl nur von wenigen Ärzten abgelehnt. Nur da, wo die Inanspruchnahme überhand nimmt, werden auch Schichtdienstmodelle mit entsprechendem Einkommensverlust akzeptiert werden. Dr. med. Kai Schorn, Berlin
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