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Schwarzbuch: Geordneter Rückzug

Dtsch Arztebl 2004; 101(20): A-1361 / B-1133 / C-1093

Rabbata, Samir

Nicht einmal einen Monat hatte das vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichte „Schwarzbuch gegen die Gesundheitsreform“ Bestand. Zumindest die Vorwürfe gegen die Humanmediziner wurden am 4. Mai offiziell zurückgezogen. Ein vom Ersten Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. med. Manfred Richter-Reichhelm, angestrengtes Gespräch mit Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt brachte die Wende. Die übergroße Mehrheit der (im Schwarzbuch noch kriminalisierten) Vertragsärzte habe die Vorgaben des Gesetzgebers und der Selbstverwaltung vorbildlich in die Praxis umgesetzt, lobte die Ministerin bei dem Treffen. Deshalb werde der humanmedizinische Teil des Schwarzbuches „gelöscht“.
Damit hat sich für Ministerin Schmidt ausgezahlt, dass sie Anfang April vorsichtshalber ihre Staatssekretärin Marion Caspers-Merk vorschickte, um das im Schwarzbuch schlampig zusammengefasste Sammelsurium ungeprüfter Zeitungsartikel, Pressemitteilungen und zufällig aufgegriffener Korrespondenz der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Ein „geordneter Rückzug“ (Richter-Reichhelm) fällt Schmidt jetzt leichter. Etwas anderes blieb ihr aber auch gar nicht übrig. Zu groß war die Empörung über die überzogenen und mitunter haltlosen Vorwürfe. Der Berufsverband der Augenärzte hatte gar einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt. Aber auch außerhalb der Ärzteschaft war man zumindest irritiert über das grobschlächtige Vorgehen des Ministeriums.
Nun dürfte der zeitweilig gerissene Gesprächsfaden zwischen Politik und Vertragsärzteschaft wieder einigermaßen verknotet sein. Ein fader Nachgeschmack bleibt dennoch, offenbart doch das Vorgehen des Ministeriums eine Grundtendenz rot-grüner Gesundheitspolitik: Droht Ungemach, wird reflexartig mit dem Finger auf andere gezeigt. Erst schob man den Schwarzen Peter für soziale Härten im Zuge der Gesundheitsreform der Selbstverwaltung zu, später dann den Ärzten vor Ort. Genützt hat es Rot-Grün nicht. Denn Patienten (und Wähler) wissen, dass Gesetze noch immer im Bundestag und nicht im Gemeinsamen Bundesausschuss gemacht werden – und schon gar nicht in Arztpraxen. Samir Rabbata
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