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POLITIK

107. Deutscher Ärztetag: Fortbildung – Punkt für Punkt

Dtsch Arztebl 2004; 101(20): A-1374 / B-1143 / C-1103

Gerst, Thomas

Der Ärztetag entscheidet über eine Mustersatzung zur zertifizierten Fortbildung.

Nach dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) müssen Ärzte und Psychotherapeuten, die für die Gesetzliche Krankenversicherung Leistungen erbringen, künftig regelmäßig die Erfüllung ihrer Fortbildungsverpflichtung in Fünfjahreszeiträumen nachweisen, und zwar erstmalig zum 30. Juni 2009. Vorgesehen ist, dass für den Nachweis über die Fortbildung in der Regel die Fortbildungszertifikate der Ärztekammern zugrunde gelegt werden. Dem gesetzlichen Auftrag folgend, hat der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung inzwischen beschlossen, auf dieser Grundlage (150 Fortbildungspunkte innerhalb von drei Jahren) für die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung einen Umfang von 250 Fortbildungspunkten im Fünfjahreszeitraum festzulegen. Anerkannt werden bereits die seit dem 1. Januar 2004 erworbenen Fortbildungspunkte. Erbringt der Vertragsarzt bis zum 30. Juni 2009 nicht den Nachweis über die Fortbildung im geforderten Umfang, ist die zuständige Kassenärztliche Vereinigung verpflichtet, das an den säumigen Vertragsarzt zu zahlende Honorar zunächst um zehn Prozent zu kürzen und bei weiterem Ausbleiben des Fortbildungsnachweises einen Antrag auf Entzug der Zulassung beim Zulassungsausschuss zu stellen. Eine entsprechende Regelung für die angestellten Ärzte im stationären Bereich durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, das heißt hier durch die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft, steht noch aus.
Bereits im vergangenen Jahr wurden auf dem 106. Deutschen Ärztetag in Köln nach einer dreijährigen Modellphase einheitliche Bewertungskriterien für die ärztliche Fortbildung beschlossen und zur flächendeckenden Einführung empfohlen. Diese sollen nun – leicht modifiziert – Eingang in eine (Muster-)Satzungsregelung „Fortbildung und Fortbildungszertifikat“ finden, die der 107. Deutsche Ärztetag in Bremen verabschieden soll.
Fachspezifische und interdisziplinäre Inhalte
Danach soll Fortbildung das zum Erhalt und zur Fortentwicklung der Kompetenz notwendige Wissen in der Medizin unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und neuer medizinischer Verfahren vermitteln. Fortbildung soll sowohl fachspezifische als auch interdisziplinäre Inhalte umfassen und schließt außerdem Methoden der Qualitätssicherung, des Qualitätsmanagements und der evidenzbasierten Medizin sowie die Verbesserung kommunikativer und sozialer Kompetenzen ein. Grundeinheit bei der Vergabe von Fortbildungspunkten ist die 45-minütige Fortbildungseinheit. Die Anerkennung zertifizierter Fortbildungsveranstaltungen obliegt der Ärztekammer, in deren Zuständigkeitsbereich die Fortbildung stattfindet. Die vom 107. Deutschen Ärztetag zu beschließende (Muster-) Fortbildungsordnung regelt zudem die Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen sowie das Verfahren der Anerkennung und Akkreditierung. Sie benennt die verschiedenen Fortbildungskategorien und setzt Obergrenzen für die in der jeweiligen Kategorie jährlich zu erzielende Punktzahl. Thomas Gerst
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