

Dr. med. Manfred Richter-Reichhelm, Vorsitzender von
KBV und KV Berlin, zu Dienstleistungen für die Kollegen,
taktischen Fehlern und Zukunftschancen für die KVen.
Es ist unangenehm, in die Zange genommen zu werden. In dieser Position befindet sich zurzeit die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Die rot-grüne Bundesregierung hat ihre Kompetenzen mit dem GKV-Modernisierungsgesetz eingeschränkt und ihr eine Organisationsstrukturreform vorgeschrieben (DÄ, Heft 15/2004). Gleichzeitig werfen innerärztliche Kritiker der KBV vor, sich zu sehr wie ein Ausführungsorgan des Gesetzgebers und zu wenig wie eine starke Interessenvertretung der niedergelassenen Ärzte zu verhalten. Das kritisieren vor allem die Sprecher von Parallelorganisationen wie Medi oder ärztlichen Genossenschaften. Medi wirbt derzeit offensiv um Mitglieder (siehe Textkasten). Dr. med. Manfred Richter-Reichhelm, Erster Vorsitzender der KBV, ist gleichwohl überzeugt, dass KBV und KVen eine Zukunft haben. Diese Auffassung vertrat er im Redaktionsgespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt*.
Zwar sei ein „Gewichtswechsel“ innerhalb der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzteschaft und Krankenkassen eingetreten, weil die Kassen nach der Reform mehr Mitsprache- und Entscheidungsbefugnisse besäßen. Das habe allerdings Licht- und Schattenseiten, findet Richter-Reichhelm. „Die Schattenseite ist, dass die Macht der Kassenärzte etwas eingeschränkt ist, die Lichtseite, dass sich die Krankenkassen jetzt nicht mehr aus einer gemeinsamen Verantwortung stehlen können.“ Wer zum Beispiel mit entscheidet über Honorarverteilungsmaßstäbe, kann hinterher nicht mehr sagen, das Geld werde falsch unter den Kassenärzten verteilt. Richter-Reichhelm ist überzeugt, dass es auf die KVen und die KBV ankommt, um aus der jetzigen Konstellation das Beste zu machen (siehe auch „Nachgefragt“).
Dass sie Gestaltungsmöglichkeiten eingebüßt haben, liegt nach Meinung des KBV-Vorsitzenden auch an hausgemachten Fehlern. Einer davon: „Wir haben Angebote an die Politik überwiegend unter dem Druck durch die Politik gemacht.“ Ein zweiter: „Uneinigkeit unter Ärzten und Psychotherapeuten ist der allergrößte Fehler gewesen.“ Man müsse sich außerdem die Kritik der Hausärzte gefallen lassen. Was heute per Gesetz zur hausärztlichen Versorgung festgelegt ist, hätte man als Kassenärzteschaft längst realisieren können. Neben inhaltlichen Fehlern haben ärztliche Organisationen auch taktische Fehler begangen. In den Konflikten habe jede Gruppe ihre Interessen eigenmächtig bei Politikern und im Bundesgesundheitsministerium vertreten, erinnert Richter-Reichhelm. Damit wurde „sehr deutlich gemacht, dass die Ärzte untereinander wie auch Ärzte und Psychotherapeuten leicht zu teilen sind“.
An einem anderen Punkt verteidigt er die Arbeitsweise der letzten Jahre allerdings vehement: Wenn ihm vorgehalten wird, KBV und KVen würden im Gegensatz zu Zusammenschlüssen wie Medi als Körperschaften zu willfährig Gesundheitspolitik umsetzen. „Ich tue alles, um ein schlechtes Gesetz zu verhindern“, betont der KBV-Vorsitzende. „Aber wenn ein Gesetz da ist, muss ich es als Bürger dieser Republik erfüllen.“ Das gelte im Übrigen auch für Gewerkschaften. Ihn wurmt es, dass politische Verhandlungserfolge klein geredet werden, und das auch noch von Mitstreitern. „Wer hätte gedacht, dass wir den Kollektivregress und das Arzneimittelbud-get wegbekommen?“ erinnert er. Am vermeintlichen Kampfeswillen der ärztlichen Basis hat er zudem Zweifel, seit er in der Berliner KV ganz bestimmte Erfahrungen gemacht hat. Anfang 2003 kehrten die Kollegen vom groß angekündigten Dienst nach Vorschrift aus Protest gegen damalige Gesundheitsreformpläne der Bundesregierung schnell zum Praxisalltag zurück.
Dass sich die Ärztinnen und Ärzte an der Basis andererseits Einigkeit und ein gemeinsames Agieren wünschen und deshalb Organisationen wie Medi manchem als attraktive Alternative zu KV und KBV erscheinen – das sieht der KBV-Vorsitzende schon. Seiner Ansicht nach sind sich die Medi-Mitglieder aber vor allem deshalb noch einig, weil dort nur Teile der niedergelassenen Ärzte zusammengeschlossen sind. Mit steigenden Mitgliederzahlen würden sich jedoch die üblichen Konflikte einstellen, vermutet Richter-Reichhelm. Das würde erst recht der Fall sein, wenn Medi sich als Vertragspartner der Krankenkassen etablieren und für Gruppen von Ärzten Verträge schließen würde: „Wenn Medi einen Integrationsvertrag machte, für den aus der Gesamtvergütung Gelder abgezweigt werden, dann hätten sie dasselbe Problem wie wir, wenn wir als KV Interessenten an Integrationsverträgen beraten“, meint der KBV-Vorsitzende.
So weit ist es übrigens schon. Bei der KV Berlin stehen drei Berater zur Verfügung, um über neue Vertragsformen zu informieren. Die Kunst dabei sei, die Beratung „KV-kompartibel“ zu machen, betont Richter-Reichhelm: „Unsere Aufgabe ist es, einerseits Konzepte zu begleiten und andererseits großen materiallen Schaden für die Regelversorgung zu vermeiden.“ Weder Kassen noch KVen und schon gar nicht den Patienten könne an „Rosinenpickerei“ gelegen sein. In der Beratung sieht Richter-Reichhelm die Zukunftschancen für die KVen – auch da, wo sie von Gesetzes wegen nicht ganz vorn mitverhandeln dürfen. Nicht abschließen, aber im Vorfeld von Verträgen mitmischen, lautet die Devise. Dieser Aufgabe müssten sich die KVen stellen: „Wenn sie bereit sind, zur hausarztzentrierten Versorgung, zur Integrierten Versorgung, zu Medizinischen Versorgungszentren Beratung anzubieten, werden die Ärzte und Ärztinnen auch kommen.“
Selbst ein scharfer Kritiker der ärztlichen Selbstverwaltung wie Prof. Dr. med. Karl W. Lauterbach hat unlängst im Redaktionsgespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt erklärt, die KVen hätten durchaus eine Zukunft als Dienstleister für die Ärzte. Sie sollten diese beim Wandel der Struktur unterstützen und den Wandel nicht blockieren. So könnten sie Ärzte beraten, die Netze gründen wollten oder ein Disease-Management-Programm abschließen. Zudem könnten sie Einfluss nehmen, um unsinnige Versorgungsangebote zu verhindern: „Es muss nicht sechs Bonusprogramme für dieselbe Krankheit geben.“ Lauterbach hält die KVen grundsätzlich für wandlungsfähig: „Ihre alte Rolle ist doch den bestehenden Konflikten geschuldet.“ Würden die Versorgungsstrukturen neu ausgerichtet, gäbe es auch eine neue Ausrichtung der KVen. Am Körperschaftsstatus und der Zwangsmitgliedschaft solle man allerdings nicht festhalten. KVen könnten gleichwohl auch in Zukunft eine privilegierte Stellung einnehmen, wenn nicht sogar ein Monopol, denn: „Ein Glücksrittertum der Ärzte in den neuen Vertragsstrukturen muss man verhindern. Da muss es schon geordnet zugehen.“
Zumindest an diesem letzten Punkt dürfte Richter-Reichhelm ihm zustimmen. Der Bedarf an seriöser Beratung wächst ohne Zweifel. Längst ziehen mitunter selbst ernannte Experten in Sachen Qualitätsmanagement und Zertifizierung nach Aussage Richter-Reichhelms „wie Rattenfänger durch die Lande“. Neben den KVen haben die Kammern reagiert und jeweils eigene Programme zum Qualitätsmanagement für Niedergelassene vorgestellt. Kritik, die ärztlichen Organisationen würden so zur Verwirrung beitragen, lässt Richter-Reichhelm nicht gelten. Wichtig sei, dass Kammern und KVen seriöse Modelle anböten. Diese könnten sich ruhig unterscheiden. Gegen Meinungsviel-falt hat er auch sonst nichts einzuwenden: „Ich sehe das relativ entspannt, dass beispielsweise Bundesärztekammerpräsident Hoppe niedergelassene und Krankenhausärzte vertritt, wenn
es um übergeordnete Belange wie Qualität geht.“
Samir Rabbata, Sabine Rieser
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