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POLITIK: Deutscher Ärztetag

Entschließungen zum Tagesordnungspunkt IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Dtsch Arztebl 2004; 101(22): A-1582 / B-1311 / C-1264

Zusatz-Weiterbildung „Betriebsmedizin“

Neben dem Gebiet „Arbeitsmedizin“ soll die Zusatz-Weiterbildung „Betriebsmedizin“ in der nachfolgend angeführten Fassung erhalten werden:
Betriebsmedizin
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Wechselbeziehung zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits, die Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, die Vorbeugung, Erkennung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Betriebsmedizin nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung.
Weiterbildungszeit:
- 36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1, davon
– 12 Monate Innere Medizin und Allgemeinmedizin
– 24 Monate Betriebsmedizin/Arbeitsmedizin
- 360 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8, die während der 24 Monate in betriebsmedizinischer/arbeitsmedizinischer Weiterbildung abgeleistet werden sollen.
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten sowie der auslösenden Noxen einschließlich epidemiologischer Grundlagen
- der Gesundheitsberatung einschließlich Impfungen
- der betrieblichen Gesundheitsförderung einschließlich der individuellen und gruppenbezogenen Schulung
- der Beratung und Planung in Fragen des technischen, organisatorischen und personenbezogenen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- der Unfallverhütung und Arbeitssicherheit
- der Organisation und Sicherstellung der Ersten Hilfe und notfallmedizinischen Versorgung am Arbeitsplatz
- der Mitwirkung bei medizinischer, beruflicher und sozialer Rehabilitation
- der betrieblichen Wiedereingliederung und dem Einsatz chronisch Kranker und schutzbedürftiger Personen am Arbeitsplatz
- der Bewertung von Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Einsatzfähigkeit einschließlich der Arbeitsphysiologie
- der Arbeitshygiene einschließlich der arbeitsmedizinischen Toxikologie
- der Arbeits- und Betriebspsychologie einschließlich psychosozialer Aspekte
- allgemeinen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (einschließlich verkehrsmedizinischen Fragestellungen)
- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen einschließlich des Biomonitorings und der betriebsmedizinischen Bewertung der Ergebnisse
- der Entwicklung betrieblicher Präventionskonzepte.
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Rechtsvorschriften
- Arbeitsplatzbeurteilungen und Gefährdungsanalysen
- Beratungen zur ergonomischen Arbeitsgestaltung
- Ergometrie
- Lungenfunktionsprüfungen
- Beurteilung des Hör- und Sehvermögens mittels einfacher apparativer Techniken
- betriebsmedizinische Bewertung von Messergebnissen verschiedener Arbeitsumgebungsfaktoren, zum Beispiel Lärm, Klimagrößen, Beleuchtung, Gefahrstoffe.

Zusatz-Weiterbildung „Ärztliches Qualitätsmanagement“
Folgende Zusatz-Weiterbildung wird in das ärztliche Weiterbildungsrecht aufgenommen:
Ärztliches Qualitätsmanagement
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Ärztliches Qualitäts-
management umfasst die Grundlagen für eine kontinuierliche Verbesserung von Strukturen, Prozessen und Ergebnissen in der medizinischen Versorgung.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Ärztlichem Qualitätsmanagement nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.
Weiterbildungszeit:
200 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Ärztlichem Qualitätsmanagement
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Methodik des Qualitätsmanagements im Gesundheitswesen
- der Anwendung gesundheitsökonomischer Konzepte einschließlich Abschätzung von Kosten-Nutzen-Relationen
- der Darlegung und Anwendung von Qualitätsmanagement-Modellen
- den Grundlagen der Evidence based Medicine
- der Moderation von Qualitätsprozessen
- der Evaluation von Qualitätssicherungsverfahren
- der Implementierung und Überprüfung der Einhaltung von ärztlichen Leitlinien.

Zusatz-Weiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“
Folgende Zusatz-Weiterbildung wird in das ärztliche Weiterbildungsrecht aufgenommen:
Suchtmedizinische Grundversorgung
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung umfasst die Vorbeugung,
Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Krankheitsbildern im Zusammenhang mit dem schädlichen Gebrauch suchterzeugender Stoffe und nicht stoffgebundener Suchterkrankungen.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Suchtmedizinischer Grundversorgung nach Ableistung der
vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.
Weiterbildungszeit:
50 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Suchtmedizinischer Grundversorgung.
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Suchtkrankheiten
- der Beratung im Zusammenhang mit suchterzeugenden Stoffen und nichtstoffgebundenen Suchterkrankungen
- der Pharmakologie suchterzeugender Stoffe
- der Entzugs- und Substitutionsbehandlung
- der Krisenintervention
- der Organisation der Frührehabilitation.
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