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THEMEN DER ZEIT

Nachgefragt

Dtsch Arztebl 2004; 101(27): A-1957 / B-1635 / C-1569

Leonhard Hansen, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf. Foto: privat
Deutsches Ärzteblatt: Mehr als ein Jahr DMP Brustkrebs im Rheinland. Wie wurde das Programm angenommen?
Dr. Leonhard Hansen: Das Programm ist unter den niedergelassenen Ärzten und bei den Brustkrebspatientinnen auf großes Interesse gestoßen. Mittlerweile nehmen 932 und damit etwa drei Viertel aller niedergelassenen Gynäkologen, 39 stationäre Brustkrebsschwerpunkte mit 71 Kliniken und mehr als 9 500 Patientinnen am DMP Brustkrebs teil.

DÄ: Was ist in der Qualitätssicherung bereits geschehen?
Dr. Hansen: Qualitätssicherung im DMP Brustkrebs erfolgt auf vielen Ebenen. Die KV Nordrhein hat ein umfangreiches Fortbildungscurriculum entwickelt, das alle teilnehmenden Vertragsärzte durchlaufen. Ebenso ist eine verpflichtende Teilnahme an Qualitätszirkeln vorgesehen. Unterstützung erhalten die niedergelassenen Ärzte und Brustkrebsschwerpunkte durch so genannte Feedback- beziehungsweise Benchmarkingberichte. Diese bieten den Ärzten eine zeitnahe Rückmeldung über die Versorgungssituation und die Versorgungsstandards in der eigenen Praxis beziehungsweise Region im Vergleich mit anderen Regionen. Gleichzeitig können die Ärzte erkennen, inwieweit die definierten Qualitätsziele des DMP erreicht wurden. Mit der Einrichtung von Brustkrebsschwerpunkten, die ebenfalls strikte Qualitätsvoraussetzungen erfüllen müssen, ist ein weiterer Schritt zur Qualitätssicherung im stationären Bereich gemacht worden.

DÄ: Wie beurteilen die teilnehmenden Ärzte das DMP?
Dr. Hansen: Unter den Ärzten gibt es eine weit reichende Akzeptanz des Programms, gleichzeitig wird es aber auch kritisch begleitet. Positiv beurteilen die Ärzte vor allem, dass das DMP den im Einzelfall für die
Behandlung notwendigen Entscheidungsspielraum nicht einschränkt. Wir haben erreicht, dass das DMP den niedergelassenen Gynäkologen in das Zentrum der Versorgung rückt und seine koordinierende Funktion über den gesamten Verlauf der Erkrankung und die Versorgungsbereiche hinweg betont. Dies ist ein weiterer wichtiger Punkt für die Unterstützung des Programms durch die teilnehmenden Ärzte.

DÄ: In welchen Bereichen sehen Sie noch Entwicklungsmöglichkeiten?
Dr. Hansen: Das DMP Brustkrebs fordert ein strukturiertes Behandlungs- und Beratungsangebot im psychosozialen Bereich. Dazu hat die KV ein dreistufiges Konzept erarbeitet, das ein standardisiertes Screening durch den DMP-Arzt, niederschwellige psychosoziale sowie psychotherapeutische Angebote vorsieht. Hier ist es nun notwendig, dass sich auch die Krankenkassen um eine Umsetzung der vertraglichen Inhalte bemühen. Schwierigkeiten gab und gibt es vor allem mit den Erst- und Folgedokumentationen, die regelmäßig für alle teilnehmenden Patientinnen erstellt werden müssen. Aufgrund fehlerhafter Kriterien bei der Plausibilitätsprüfung der Bögen war es zum Beispiel lange Zeit nicht möglich, Patientinnen in das DMP einzuschreiben, bei denen bereits vor der Operation eine Chemotherapie notwendig wurde. Gleichzeitig konnten die Plausibilitätskriterien nicht einfach in Nordrhein geändert werden, weil dafür die Zustimmung des Bundesversicherungsamtes (BVA) notwendig war. Die Mühlen auf der Bundesebene mahlen langsam: Einen überarbeiteten Dokumentationsbogen wird es wohl erst zum 1. Januar 2005 geben. Zu begrüßen ist jedoch, dass bereits zum 1. März 2004 die Verwaltungsabläufe im DMP erheblich vereinfacht wurden. Dies betrifft insbesondere das Verfahren zur Datenübermittlung und die Fristenregelung bei der Planung von Wiedervorstellungsterminen.

DÄ: Welche Probleme gibt es in der Umsetzung des Programms?
Dr. Hansen: Die Vertragspartner befinden sich im „Korsett“ der Risikostrukturausgleichverfahren (RSAV), die den rechtlichen Rahmen der Disease-Management-Programme bilden. Damit verbunden ist eine formalistische Akkreditierungspolitik des BVA. Die Folge sind praxisferne Programmanforderungen, die die Umsetzung der DMP vor Ort oftmals erschweren. Hier besteht die Gefahr, dass der positive Ansatz der DMP durch enge und inflexible Vorgaben diskreditiert wird. Notwendig wird daher eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen an die Praxiserfordernisse und eine flexiblere Akkreditierungspolitik durch das BVA. Ziel muss sein, die DMP vom Risikostrukturausgleich zu entkoppeln, damit sich die Vertragspartner auf Landesebene wieder auf die Strukturierung und die Qualität der Versorgung konzentrieren können. Stattdessen sind sie heute häufig dazu gezwungen, über die Auslegung der RSAV zu diskutieren.
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