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EDITORIAL

Qualitätsmanagement: Richtlinien abwarten

PP 3, Ausgabe Juli 2004, Seite 297

Bühring, Petra

Zum Thema „praxisinternes Qualitätsmanagement“ (QM) fällt vielen Ärzten und Psychotherapeuten oftmals nur Vages ein: Kostet Geld und Zeit – bringt aber nicht wirklich etwas. Psychologische Psychotherapeuten werden seit dem 1. Januar mit Einführung des § 135 a SGB V des GKV-Modernisierungsgesetzes vermutlich zum ersten Mal mit der gesetzlichen Festlegung von praxisinternem QM konfrontiert – und sind erst einmal misstrauisch. Der § 135 a SGB V schreibt Ärzten und Psychotherapeuten vor, QM einzuführen und weiterzuentwickeln. Schon bald wird ein Nachweis dafür erbracht werden müssen. Der Zeitpunkt sowie Umfang und Inhalt stehen zurzeit jedoch noch nicht fest. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird sich vermutlich bis zum Jahresende mit diesen Fragen auseinander setzen und dann Richtlinien verabschieden. Diese sollte jeder Leistungserbringer abwarten, bevor er sich für – oftmals kostspielige – Offerten kommerzieller Anbieter von Optimierungsverfahren für Praxisabläufe entscheidet. Denn die werben manchmal damit, dass man seine Praxis seit dem 1. Januar in Bezug auf Qualitätsmanagement zertifizieren lassen müsse – das ist nicht so.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ein Verfahren zum Qualitätsmanagement erarbeitet, das die spezifischen Belange niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten in den Mittelpunkt stellt: „QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen“ – so der Titel des modular angelegten Verfahrens (siehe Artikel „Mehrwert für die Arztpraxis“ in PP, Heft 3/2004). Im April wurde die Pilotphase des Service-Angebots der KBV gestartet.
Vonseiten der Psychologischen Psychotherapeuten wird häufig die Kritik laut, dass sich ein solches Verfahren nicht für ihre Einzelpraxis lohne, die ganz andere Abläufe hat als eine Arztpraxis. Das sieht Dr. Franziska Diehl, zuständig für Qualitätssicherung bei der KBV, anders: QEP sei durch den modularen Aufbau auch für die psychotherapeutische Praxis geeignet. „An der Entwicklung waren auch psychotherapeutische Praxen beteiligt“, betonte sie. Außerdem gebe es ebenso bei den Ärzten je nach Leistungsspektrum erhebliche Unterschiede. Eine kleine Hausarztpraxis auf dem Land zum Beispiel arbeitet ebenso häufig ohne Arzthelferin. Für solche Praxen soll eine um irrelevante Teile reduzierte Version angeboten werden.
Diehl empfiehlt, sich „ohne Druck“ mit dem Thema Qualitätsmanagement auseinander zu setzen. Der Qualitätszielkatalog, ein maßgeblicher Baustein von QEP, kann bei der KBV angefordert werden (Internet: www.kbv.de/qm, oder E-Mail: ctanardi@kbv.de). Ab 2005 sollen die Module fertig sein, die Kassenärztlichen Vereinigungen werden Schulungen anbieten.
Das Qualitätsmanagement-Verfahren der KBV anzunehmen, ist nicht verpflichtend. Es wird auch andere Anbieter von QM geben. QEP hat jedoch zwei entscheidende Vorteile: Die KBV ist nicht der Gewinnmaximierung verpflichtet und bietet das Material und die Schulungen kostengünstig an. Und: QEP wird sich an die noch nicht festgelegten Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses anpassen – oder umgekehrt. Petra Bühring
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