SPEKTRUM: Leserbriefe
Sprachliches: Unsinn
Dtsch Arztebl 1996; 93(50): A-3306 / B-2788 / C-2589
Zu der Bekanntmachung der Bundesärztekammer "Amtliche Gebührenordnung für Ärzte: Auslegungsfragen zu Neuregelungen" in Heft 42/1996


Es ist bedauerlich, daß viele Ärzte kein Latein mehr können. Es ist auch bedauerlich, daß
Bekanntmachungen der Bundesärztekammer ein unverständliches Deutsch enthalten.
Die . . . offizielle Bekanntgabe der Bundesärztekammer enthält folgenden Satz: "Diese in Paragraph 4 Abs. 2
Satz 3 genannten Leistungen setzen die höchstpersönliche oder die persönliche Leistungserbringung durch den
ständigen ärztlichen Vertreter voraus."
In der Gebührenordnung selber ist dieser sprachliche Unsinn nicht enthalten. Mir ist nur bekannt, daß manche
persönliche Leistung höchst unpersönlich erbracht wird.
Dr. med. A. Siegel, ENDO-Klinik, Holstenstraße 2, 22767 Hamburg
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