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Grippeschutzimpfung: Zuzahlung ist möglich
Dtsch Arztebl 2004; 101(43): A-2849 / B-2413 / C-2301


Ob die Praxisgebühr fällig wird, wissen die Kassen.
Zahlreiche Bürger erwägen derzeit, sich gegen Grippe impfen zu lassen. Ob dafür zehn Euro an Praxisgebühr zu zahlen sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Krankenkassen könnten Schutzimpfungen als Satzungsleistung vorsehen, erläutert die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Fällt die Grippeschutzimpfung darunter, ist keine Praxisgebühr zu zahlen. EB
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