BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Vereinbarung der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Änderung der Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der Krankenkassen zum Inhalt und zur Durchführung der Abrechnungsprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen gemäß § 106 a Abs. 6 Satz 1 SGB V
Dtsch Arztebl 2004; 101(46): A-3135 / B-2655 / C-2531


Der AOK-Bundesverband, K. d. ö. R., Bonn, der Bundesverband der Betriebskrankenkassen, K. d. ö. R., Essen, der IKK-Bundesverband, K. d. ö. R., Bergisch Gladbach, der Bundesverband der Landwirtschaftlichen Krankenkassen, K. d. ö. R., Kassel, die Bundesknappschaft, K. d. ö. R., Bochum, die See-Krankenkasse, K. d. ö. R., Hamburg, der Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. sowie der AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg, – einerseits – und die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin, – andererseits – vereinbaren, die Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der Krankenkassen zum Inhalt und zur Durchführung der Abrechnungsprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen gemäß § 106 a Abs. 6 Satz 1 SGB V wie folgt zu ändern:
Absatz 1 Satz 1 in § 22 wird wie folgt neu gefasst:
„Die Richtlinien treten nach ihrer gemeinsamen Veröffentlichung durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen zum 1. April 2005 in Kraft.“
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