VARIA: Schlusspunkt
zu Immobilienfonds: Holland in Not, Österreich auch
Dtsch Arztebl 2004; 101(47): [68] / [68] / [68]


Als Geheimtipp unter Anlegern gelten Immobilienfonds aus den Niederlanden und Österreich. Diese Steuersparmodelle erfreuen sich nach wie vor einer recht großen Beliebtheit. Der Grund dafür ist schlicht, aber durchschlagend. Die Steuerlast auf Gewinne ist dort geringer als in Deutschland oder fällt aufgrund von Freibeträgen ganz weg.
„Schuld“ an der großzügigen Regelung sind die gegenseitig abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen mit der für den deutschen Fiskus fatalen Regelung, dass die Steuern auf die Immobilienerträge dem Staat zustehen, in dem sich die Immobilie befindet. Die Folge: Hans Eichel sieht keinen Pfennig.
Das nagt. Genug geärgert, sagte sich offensichtlich die Politik und initiierte in den beiden Nachbarländern anscheinend genug Druck, um dort Gesetzgebungsverfahren in Gang zu setzen, den deutschen Anlegern sowohl in Holland als auch in Österreich in die Suppe zu spucken.
So soll es denn auch kommen. Sowohl die Niederlande als auch Österreich planen Steueränderungen zum Nachteil deutscher Anleger, die tatsächlich ab dem nächsten Jahr in Kraft treten sollen. Nur für „beschränkt“ Steuerpflichtige, will hier heißen, für deutsche Anleger, werden die Freibeträge so sehr reduziert, dass sie faktisch ohne Belang sind. Die Niederländer reduzieren den Freibetrag, ab dem Sie
auf Steuerzahlungen verzichten, auf 40 Euro. Die Österreicher sind da etwas gnädiger. Hier sinkt die Freibetragsgrenze von 3 640 auf 2 000 Euro.
Geprügelter sind also eher die Holland-Anleger, und das nicht zu knapp. In den letzten fünf Jahren deponierten in unserem Nachbarland deutsche Anleger mehr als zwei Milliarden Euro, während im Alpenland
etwa ein Drittel dieser Summe abgeladen wurde, immerhin.
Den Steuerverschärfungen auszuweichen ist kaum möglich, außer eben, es ganz zu lassen. Gut, eine Möglichkeit wäre die Aufteilung der Beteiligung unter den Eheleuten, via Schenkung etwa, da Ehegatten in beiden Ländern getrennt besteuert werden. Das ist allerdings wieder mit Kosten verbunden, die unter Umständen Vorteile wieder auffressen.
Eine, wenn auch vage Hoffnung ist, dass der Europäische Gerichtshof eingreift und die Ungleichbehandlung von Inländern und Ausländern einkassiert. Darauf zu setzen, ist allerdings mangels magerer Erfolgsaussicht töricht.
Die Idee, die hinter der Erschwerung der Steuersparmöglichkeiten steckt, ist simpel. Gibt es auswärts keine Anreize mehr, investiert der Anleger wieder hierzulande, und das hilft dem deutschen Fiskus auf die Beine. Ob die Treffer Wirkung zeigen, ist indes fraglich. Der Schlupflöcher gibt es immer noch genug. Ob sie sich wirklich rentieren, ist freilich eine andere Frage.
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