VARIA: Wirtschaft
Banken: Meldepflicht ausgeweitet
Dtsch Arztebl 2004; 101(48): A-3283 / B-2784


Welche Aktien hat der Anleger mit Gewinn verkauft, welche Dividenden hat er kassiert, wie hoch waren die Zinseinnahmen und die Kapitalerträge aus Investmentfonds? Bald kann die Finanzverwaltung auf nahezu alle Informationen zu solchen Transaktionen zugreifen. Darauf weist die ING-DiBa hin. Wo das Finanzamt bislang im Nebel gestochert habe, starte zum Ende dieses Jahres eine Kontrollaktion „bisher nicht gekannten Ausmaßes“.
Wie die Einzelheiten geregelt werden und die Meldeformulare aussehen sollen, hat Bundesfinanzminister Hans Eichel den Angaben zufolge im Mai 2004 in einem Erlass-Entwurf mit der Überschrift „Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte aus Finanzanlagen“ vorgeschlagen. Danach wird jedes in 2004 getätigte Geldgeschäft, für das sich das Finanzamt interessieren könnte, zunächst notiert. Zum Jahresende müssen dann alle Finanzinstitute vom Bausparguthaben über Wandelanleihen und Investmentfonds bis hin zu ausländischen Aktien alle Einnahmen zwischen Januar und Dezember auflisten und an den Bürger senden. Offiziell sollen die Bescheinigungen dem Steuerzahler bei dem Ausfüllen der Steuerformulare helfen. In Wahrheit diene diese Bescheinigung aber eher Kontrollzwecken, meint die DiBa. Die Finanzbehörden werden nämlich voraussichtlich zur Klärung strittiger Fälle ganz einfach das Dokument vom Steuerzahler einfordern, und schon liege alles offen.
Die gravierendste Änderung betrifft dabei nach Einschätzung der Bank die Kursgewinne des Anlegers. Wenn der Anleger eine Aktie, eine Anleihe oder einen Fonds in der 12-Monats-Frist nach Erwerb verkauft, muss eine Meldung auf der neuen Bescheinigung erfolgen – inklusive der Gebühren bei der Anschaffung. JF
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