Krankenkassen verweisen auf gesetzlichen Auftrag.
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben Finanzminister Eichel und die Finanzminister der Länder aufgefordert, die Geschäftsstellen zur externen Qualitätssicherung der Krankenhäuser von der Umsatzsteuerpflicht zu befreien. Die Geschäftsstellen seien von der gemeinsamen Selbstverwaltung eingerichtet worden, um einen gesetzlichen Auftrag umzusetzen, nämlich die Verpflichtung der Krankenhäuser zur einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung. Es sei für die Beteiligten nicht nachvollziehbar, dass die Analyse von Daten und die Begehung von Krankenhäusern von den Finanzämtern als wirtschaftliche Tätigkeit bewertet werde, für die Umsatzsteuer in Höhe von 16 Prozent fällig werde. Ziel sei es, die Behandlungsqualität zu verbessern, nicht Gewinn zu erzielen. Trotz Unterstützung durch das Bundesgesundheitsministerium seien in vielen Geschäftsstellen bereits Steuerbescheide eingegangen, kritisieren die Krankenkassen. Die Zahlungen summierten sich auf einen mehrstelligen Millionenbetrag, für den die Beitragszahler aufzukommen hätten. JF
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