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85 Artikel im Heft, Seite 47 von 85

MEDIZIN: Hinweise für Autoren

Hinweise für Autoren

Dtsch Arztebl 2005; 102(1-2): A-60 / B-51 / C-48

ALLGEMEINES

Das Deutsche Ärzteblatt veröffentlicht Übersichten, Originalarbeiten und Editorials zu praktischen und wissenschaftlichen Themen der Medizin (medizinisch-wissenschaftliche Redaktion, siehe 1) sowie Beiträge zur Gesundheits- und Sozialpolitik (gesundheits- und sozialpolitische Redaktion, siehe 2). Die Texte dürfen grundsätzlich weder im Inland noch im Ausland publiziert worden sein beziehungsweise anderen Schriftleitungen gleichzeitig zur Veröffentlichung angeboten werden.

1 MEDIZINISCH-WISSENSCHAFTLICHE BEITRÄGE

Im medizinisch-wissenschaftlichen Teil sollen Ärzte aller Fachgebiete in Praxis und Klinik angesprochen werden. Die Manuskripte sollen klinisch relevant und in didaktisch klarem, allgemein verständlichem Stil verfasst sein. Grundsätzlich werden Manuskripte, auch angeforderte, von unabhängigen Fachgutachtern beurteilt (Peer-Review), wobei ein Manuskript normalerweise zwei Gutachtern vorgelegt wird. Unsere Regularien folgen den Uniform Requirements for Manuscripts Submitted to Biomedical Journals vom Oktober 2004 (www.icmje.org/icmje.pdf).

1.1 Manuskriptformen und Umfangsgrenzen
  • Übersichten und Originalarbeiten: Der Text soll ohne Zusammenfassung höchstens 2 300 Wörter und 25 Literaturstellen (siehe 1.2) sowie bis zu sechs Abbildungen, Grafiken oder Tabellen umfassen. Originalartikel sollten in die Abschnitte Einleitung, Methode, Ergebnisse und Diskussion gegliedert sein. In Übersichtsarbeiten soll ein genaues Ziel (Fragestellung) des Beitrags formuliert sein, und in einem gesonderten methodischen Abschnitt muss die wissenschaftliche Basis des Beitrags dargelegt werden (zum Beispiel Details der Literatursuche).
  • Editorials werden üblicherweise von der Redaktion angefragt (Textumfang: 620 bis 1 200 Wörter, bis zu 12 Referenzen).
  • Leserbriefe können im medizinisch-wissenschaftlichen Teil des Deutschen Ärzteblattes veröffentlicht werden (Rubrik „Diskussion“), wenn sie wissenschaftlich begründete Ergänzungen oder Entgegnungen zu einem Artikel im medizinisch-wissenschaftlichen Teil enthalten und innerhalb von vier Wochen nach dessen Publikation eingetroffen sind (Textumfang: maximal 400 Wörter sowie maximal vier Literaturzitate). Die Redaktion behält sich Kürzungen akzeptierter Leserbriefe vor. Zu Editorials, Kongressberichten und Zeitschriftenreferaten erscheinen keine Leserbriefe.
  • cme-Beiträge und Kongressberichte werden in der Regel von der Redaktion angefragt, Themen- und Autorenvorschläge können der Redaktion jedoch gern mitgeteilt werden.
Bitte vermerken Sie auf dem Deckblatt jedes Beitrages, abgesehen von der Korrespondenzadresse und den Schlüsselwörtern, auch die Wortzahl, die Zahl der Abbildungen und Tabellen sowie der Literaturstellen. Die Einrichtung, in der der Beitrag entstanden ist, soll ebenfalls angegeben werden. Bei Übersichten und Originalien sollen eine Zusammenfassung (deutsch und englisch, je maximal 200 Wörter), eine englische Übersetzung der Überschrift, sowie je fünf deutsche und englische Schlüsselwörter eingereicht werden. Zusätzlich benötigen wir für das Inhaltsverzeichnis eine Kurzdarstellung (maximal 45 Wörter).

1.2 Literatur

Die angegebene Literatur sollte grundlegend und für das allgemeine Verständnis des Artikels relevant sein. Bei Original- und Übersichtsarbeiten sollten aus Platzgründen 25 Referenzen nicht überschritten werden. Unveröffentlichte Forschungsergebnisse („im Druck“ oder „persönliche Mitteilung“) sowie Kongressbeiträge werden nicht ins Literaturverzeichnis übernommen, sondern im Text in Klammern vollständig angeführt. Die 25 Referenzen des normalen Literaturverzeichnisses werden numerisch in Klammern im Text zitiert und am Ende in der Zitierreihenfolge aufgelistet (1–25). Bei Übersichtsarbeiten können unverzichtbare weitere Referenzen in einem gesonderten, nur im Internet oder dem Sonderdruck veröffentlichten Verzeichnis aufgeführt werden. Solche Referenzen in Übersichtsarbeiten werden mit einem „e“ versehen und sollen ebenfalls im Text in Klammern zitiert werden. Auch die Nummern dieses Verzeichnisses beginnen mit 1. Am Ende des Manuskriptes sollen sie in einer eigenen Liste in der Zitierreihenfolge aufgeführt werden (e1, e2,…eXY).

Zitierform im Literaturverzeichnis
  • bis sechs Autoren alle auflisten; ab sieben und mehr Autoren nur die drei ersten und „et al.“
  • In englischen Titeln (auch in Buchtiteln) gilt die Kleinschreibung, abgesehen vom erstem Wort und Eigennamen.
  • Die Abkürzungen für Zeitschriften folgen der „List of Journals“, soweit sie im „Index Medicus“ aufgeführt sind (www.nlm.nih.gov/pubs/libprog.html), oder lehnen sich an diese Liste an.

Beispiele

Zeitschriften
1. Schmidt HH-J: Diagnostik und Therapie des Morbus Wilson. Dtsch Arztebl 2003; 100: A 192–7 [Heft 4].
2. Bonduelle M, Van Assche E, Joris H et al.: Prenatal testing in ICSI pregnancies: incidence of chromosomal anomalies in 1586 karyotypes and relation to sperm parameters. Hum Reprod 2002; 17: 2600–14.

Bücher
3. Jones I, Kent L, Craddock N: Genetics of affective disorders. In: McGuffin P, Owen MJ, Gottesman II, eds.: Psychiatric genetics and genomics. Oxford: Oxford University Press 2002; 211–45.

Internet
4. Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie: Leitlinien für Diagnostik und Therapie für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. www.uni-duesseldorf.de/WWW/AWMF/ll/ll_kjpp.htm.
Weitere Details: www.nlm.nih.gov/bsd/uniform_requirements.html

1.3 Ethikkommission, Einverständniserklärung, Interessenkonflikte, Autorenschaft
  • Bei Originalbeiträgen, die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung mit Menschen wiedergeben, sollten die Autoren darlegen, dass das zugrunde liegende Projekt vor Beginn von der zuständigen Ethikkommission beurteilt wurde. Die Autoren müssen eine Erklärung über die Einwilligung der Patienten nach Aufklärung vorlegen (informed consent).
  • Es muss bei allen Beiträgen (inklusive Editorials und Leserbriefen) für jeden Autor eine Erklärung über einen Interessenkonflikt (siehe unten) eingesandt werden.
  • Die Anzahl der Autoren ist eng auf die an der Erstellung des Manuskripts beteiligten Wissenschaftler zu begrenzen. Sie sollte im Allgemeinen nicht mehr als drei betragen. Der korrespondenzführende Autor gewährleistet die Zustimmung aller Autoren.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise in den Abschnitten 3 und 4.

2 GESUNDHEITS- UND SOZIALPOLITISCHE BEITRÄGE

Beiträge für den gesundheits- und sozialpolitischen Teil des Deutschen Ärzteblattes sollten höchstens acht Manuskriptseiten zu je 30 Zeilen mit je 60 Anschlägen umfassen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, diesen Textrahmen nur im Ausnahmefall und nach Rücksprache mit der gesundheitspolitischen Redaktion voll auszuschöpfen. Gliederungsvorschriften wie zu den medizinisch-wissenschaftlichen Beiträgen gelten für Manuskripte, die zur Veröffentlichung im gesundheits- und sozialpolitischen Teil eingereicht werden, nicht. Die unter 1.2 genannten Zitierhinweise sollten beachtet werden. Die gesundheits- und sozialpolitische Redaktion behält sich vor, Literaturverzeichnisse unabhängig von der Länge ausschließlich im Internet zu veröffentlichen. Die Regelungen in den Abschnitten 3 und 4 gelten für alle dem Deutschen Ärzteblatt angebotenen Manuskripte.

3 TECHNISCHE HINWEISE

Die Bearbeitung des Manuskripts und seine Vorbereitung für den Satz erfolgen nach den hauseigenen Richtlinien. Hilfreich ist, wenn der Text als Word-Datei für PC auf Diskette oder per E-Mail (aerzteblatt@aerzteblatt.de) und als Ausdruck vorgelegt und auf eine eigene layouttechnische Gestaltung des Manuskripts verzichtet wird.

3.1 Zahlen und Maßeinheiten
  • Ausgeschrieben werden einzeln stehende Zahlen bis zwölf und einzeln stehende Maß-, Gewichts- und Zeitbezeichnungen.
  • Nicht ausgeschrieben werden Zahlen in Verbindung mit Maß-, Gewichts- und Zeiteinheiten gemäß dem „International System of Units“ (zum Beispiel 20 cm, 50 g, 70 kg, 12 s, 4 h).
  • In Formeln und Tabellen werden ausnahmslos die üblichen Abkürzungen (also auch %) benutzt.
3.2 Abkürzungen
  • (Medizinische) Abkürzungen sollen nur gebraucht werden, wenn sie international geläufig sind (wie EEG, DNA). Nur dem Spezialisten bekannte Abkürzungen sind bei ihrer ersten Nennung – in Klammern dahinter – aufzulösen.
  • Allgemeine Abkürzungen wie: z. B., ca., u. a., evtl., bzw. . . . werden ausgeschrieben.
3.3 Rechtschreibung

Die Rechtschreibung richtet sich nach den neuen Regeln der Rechtschreibreform und den Modifizierungen der deutschen Presseagenturen (www.dpa.de/info/rechtschr/regeln.pdf). Für die Schreibweise von medizinischen Fachausdrücken gelten die Regeln des Dudens „Das Wörterbuch medizinischer Fachausdrücke“. Die Silbentrennung und Zeichensetzung erfolgt nach den Regeln der alten Rechtschreibung.

3.4 Abbildungen, Tabellen, Legenden
  • Fotos bitte nur als Originalvorlagen oder in digitalisierter Form einreichen. Wenn Personen erkennbar abgebildet werden, obliegt es dem Autor, die Genehmigung für die Veröffentlichung einzuholen. Falls Bild- und Persönlichkeitsrechte nicht abgeklärt sind, muss dies der Redaktion mitgeteilt werden. Der Autor haftet dem Verlag gegenüber für alle Fälle, in denen dieser von Dritten wegen der Verletzung von Persönlichkeits- oder Urheberrechten in Anspruch genommen wird.
  • Digitalisierte Vorlagen müssen in der zu publizierenden Größe einer Auflösung von 300 dpi entsprechen und in den Formaten TIFF oder JPEG abgespeichert sein. Wichtig: In Word-Dokumente und/oder Power-Point eingebettete Abbildungen können nicht verwendet werden. Niedrig aufgelöste Abbildungen dürfen nicht hochgerechnet werden.
  • Tabellen sind jeweils auf einem gesonderten Blatt einzureichen; die Legenden hierzu sind als „Kopfzeilen“ über den Tabellen einzusetzen.
  • Alle Legenden zu Abbildungen (Fotos, Dias, Grafiken) sind auf einem gesonderten Blatt einzureichen.
3.5 Arzneimittel/Dosierungsangaben
  • Es sind die internationalen Freinamen (generic names) zu verwenden. Handelsnamen werden nur in begründeten Ausnahmefällen abgedruckt.
  • Im Manuskript und bei der Fahnenkorrektur ist besondere Sorgfalt auf die Angabe der richtigen Dosierungen zu legen. Falls über Erfahrungen mit Indikationen, Dosierungen und Applikationsformen von Arzneimitteln berichtet wird, die in Deutschland (noch) nicht zugelassen sind, ist hierauf besonders hinzuweisen.
4 SONSTIGES
  • Normierende Texte (Empfehlungen, Richtlinien, Leitlinien und so weiter) können im Deutschen Ärzteblatt nur dann publiziert werden, wenn sie im Auftrag der Bundesärztekammer oder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung als Herausgeber oder gemeinsam mit diesen erarbeitet und von den Herausgebern als Bekanntgabe klassifiziert und der Redaktion zugeleitet wurden.
  • Die Autoren versichern, dass sie allein berechtigt sind, über das Urheberrecht an allen Teilen ihrer Manuskripte zu verfügen und dass bisher keine Rechtseinräumungen an andere Verlage erfolgt sind.
  • Mit der Annahme des Manuskripts erwirbt die Deutsche Ärzte-Verlag GmbH das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) umfassend zu nutzen. Die Einräumung umfasst die Befugnis des Verlages, die Rechte im In- und Ausland in körperlicher und unkörperlicher Form zu nutzen und das Werk öffentlich wiederzugeben, und zwar insbesondere in Printmedien, Film, Rundfunk, im Internet, in Datenbanken, Telekommunikations- und Datennetzen sowie auf Datenträgern (wie zum Beispiel CD-ROM, Disketten und Mikrofilm). Die Rechte gelten auch bei Nutzung durch Dritte unter Übertragung entsprechender Nutzungsrechte im In- und Ausland. Keine Dritte in diesem Sinne sind nach §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen.
  • Interessenkonflikt: Die Autoren werden gebeten, bei Einreichung ihres Manuskripts zu erklären, ob ein Interessenkonflikt im Sinne der Richtlinien des International Committee of Medical Journal Editors vorliegt (www.aerzteblatt.de/Interessenkonflikt). Autoren wissenschaftlicher Beiträge finden weiterführende Informationen in den „Uniform Requirements for Manuscripts Submitted to Biomedical Journals“ sowie in dem Editorial „Sponsorship,
    Authorship, and Accountability“, die auf unserer Homepage abgerufen werden können.
    Ein Interessenkonflikt besteht grundsätzlich dann, wenn ein Autor finanzielle oder persönliche Beziehungen hat, die geeignet sind, die Inhalte des Manuskripts zu beeinflussen. Die Autoren erklären sich damit einverstanden, dass die Redaktion eine solche Darlegung über mögliche Interessenkonflikte veröffentlicht.
  • Copyright: Bei Wiedergabe von Abbildungen, Darstellungen und Tabellen aus fremden Zeitschriften oder Büchern ist das Copyright zu beachten. Der Autor muss die Nachdruckgenehmigung nachweisen. Er haftet dem Verlag gegenüber für alle Fälle, in denen dieser von Dritten wegen der Verletzung von Persönlichkeits- und/oder Urheberrechten in Anspruch genommen wird.
  • Erteilung und Umfang der Druckerlaubnis: Mit der Rücksendung der Korrekturfahnen und der Freigabe der Abbildungen beziehungsweise Grafiken durch die Autoren wird der Redaktion die Druckerlaubnis erteilt. Die Redaktion behält sich einen Stichentscheid für den Fall unumgänglicher technischer Kürzungen während des Umbruchs sowie bei der Formulierung von Schlagzeilen vor.
  • Bei Beiträgen im gesundheits- und sozialpolitischen Teil des Deutschen Ärzteblattes behält es sich die Redaktion vor, Literaturverzeichnisse unabhängig von der Länge ausschließlich im Internet zu veröffentlichen.
  • Checkliste für Autoren medizinisch-wissenschaftlicher Manuskripte

Stand: Januar 2005

Gesundheits- und sozialpolitische Beiträge senden Sie bitte an:
Heinz Stüwe, Chefredakteur
Medizinisch-wissenschaftliche Beiträge senden Sie bitte an:
Dr. med. Christopher Baethge, Leiter der medizinisch-wissenschaftlichen Redaktion

Sitz der Redaktion: Ottostraße 12, 50859 Köln, E-Mail: aerzteblatt@aerzteblatt.de
In Zweifelsfragen erteilt die Redaktion gerne Auskunft
(Telefon: 0 22 34/70 11-1 20).

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