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POLITIK

Präventionsgesetz: Verordnete Vorbeugung

PP 4, Ausgabe März 2005, Seite 105

Rabbata, Samir

Löste in den 70er-Jahren einen wahren Trimm-dich-Boom aus: „Trimmi“, die Kultfigur mit schwarzer Turnhose Foto: dpa
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat ihr lange angekündigtes Präventionsgesetz auf den parlamentarischen Weg gebracht. Ärzte sind bei den Neuregelungen nicht berücksichtigt.
Wer kennt ihn nicht: „Trimmi“, den kleinen Zeichentricksportler in schwarzer Turnhose, der in den 70er-Jahren einen wahren Trimm-dich-Boom auslöste. Die Kampagne, 1970 mit einem Etat von 218 000 Mark gestartet, lockte bereits vier Jahre später rund 8,5 Millionen Menschen auf die Trimm-dich-Pfade. „Das ist bis heute einmalig“, sagt die Journalistin Verena Mörath, die die Aktion auch mit Blick auf das geplante Präventionsgesetz im Auftrag des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung untersucht hat. Mithilfe der Aktion sei es gelungen, die Menschen für das Thema Sport, Bewegung und Gesundheit zu sensibilisieren, bilanziert Mörath in ihrer gerade vorgelegten Studie.
Gemessen am bereitgestellten Finanzvolumen, übertrifft das geplante Präventionsgesetz – von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt am 18. Februar in den Bundestag eingebracht – die Trimm-dich-Kampagne bei weitem. Mindestens 250 Millionen Euro sollen jährlich für präventive Maßnahmen verwendet werden, davon 180 Millionen Euro von der Gesetzlichen Krankenversicherung, 40 Millionen Euro von der gesetzlichen Rentenversicherung, 20 Millionen Euro von der gesetzlichen Unfallversicherung und zehn Millionen Euro von der sozialen Pflegeversicherung.
Von den Sozialversicherungsträgern werden 100 Millionen Euro des Gesamtbetrages für individuelle Maßnahmen („primäre Prävention“), wie Kursangebote zu Ernährung und Bewegung, sowie für betriebliche Gesundheitsförderung zur Verfügung gestellt. Weitere 100 Millionen Euro werden von den Sozialversicherungsträgern in den Ländern vergeben. Finanziert werden Leistungen, die sich an Menschen in ihrer direkten sozialen Umwelt in Schule, Kindergarten, Betrieb, Sportverein oder Senioreneinrichtung richten. Die übrigen 50 Millionen Euro sollen in die Stiftung Prävention fließen. Sie wird sowohl Modellprojekte als auch Projekte in den Lebenswelten fördern. Daneben soll sie Steuerungsaufgaben erfüllen wie die Entwicklung von Präventionszielen und die Konkretisierung der Qualitätssicherungsstandards.
Die Bundesregierung will auch die Forschung auf diesem Gebiet stärker fördern. Unterstützt werden sollen 15 Projekte zur Entwicklung praxisnaher Präventionsangebote, teilte das Bundesforschungsministerium mit. In den kommenden drei Jahren stünden hierfür vier Millionen Euro zur Verfügung. Beim ersten vom Forschungsministerium organisierten „Tag der Gesundheitsforschung“ am 20. Februar diskutierten Experten insbesondere Maßnahmen zur Krankheitsvorbeugung bei Kindern und Jugendlichen (dazu der Beitrag „Neue ,Krisenzeichen‘ in der Pädiatrie“ in diesem Heft).
Ministerin Schmidt hofft, dass das Präventionsgesetz, ähnlich wie die Trimm-dich-Kampagne der 70er-Jahre, dazu beiträgt, der breiten Masse mehr Lust an Sport und gesunder Lebensführung zu vermitteln. Dies jedoch reicht insbesondere der Ärzteschaft nicht aus. Sie sieht den ärztlichen Sachverstand bei den geplanten Präventionsmaßnahmen nicht ausreichend berücksichtigt. „Sowohl von der Gestaltung als auch von der praktischen Durchführung der vorgesehenen Leistungen sind die Ärzte weitestgehend ausgeschlossen“, kritisiert der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe. Gerade Ärztinnen und Ärzte hätten doch alters- und schichtunabhängig einen vertrauensvollen Zugang zu den Menschen. Der Vizepräsident der Landesärztekammer Bayern, Dr. med. Max Kaplan, beklagt, dass ärztliche Vorsorgeleistungen, wie das Neugeborenen-Hörscreening, die Kinder- und Jugenduntersuchungen, das Impfen, die Check-up-Untersuchung oder die Krebsvorsorgeuntersuchung über das Präventionsgesetz weder finanziert noch gefördert würden.
Für Kritik sorgt zudem, dass Schmidt Prävention zwar als „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ bezeichnet, die Finanzierung aber ausschließlich den Sozialversicherungen und damit den Beitragszahlern aufbürdet. „Wer die Prävention finanziert, sollte auch darüber entscheiden, wohin die Mittel fließen“, heißt es dazu in einer gemeinsamen Mitteilung der Krankenkassen. Für den CDU-Sozialexperten Andreas Storm ist es „höchst bedenklich“, dass Aussagen zur finanziellen Beteiligung von Bund und Ländern in dem Entwurf fehlen. Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag forderte die CDU eine grundlegende Überarbeitung.
Allerdings haben die Bundesländer beider politischer Lager bereits ihre Zustimmung zu den Regierungsplänen signalisiert. Für den 9. März ist eine öffentliche Expertenanhörung vorgesehen. Die abschließende Lesung im Bundestag steht Ende April an. Endgültig grünes Licht für das Präventionsgesetz soll dann der Bundesrat am 27. Mai geben. Samir Rabbata
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