BRIEFE
Stalking: Anwaltliche Hilfe erforderlich
PP 4, Ausgabe März 2005, Seite 119


Die Opfer sollten sofort bei Grenzüberschreitungen auch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Polizei ist inzwischen durch Publikationen in eigenen Fachzeitschriften und durch Fortbildung für die riesigen Probleme der Stalkingopfer sensibler geworden und schreitet nicht erst nach „vollendeter Tat“ ein. Ich habe in vielen Fällen darüber hinaus mithilfe der Zivilgerichte erreicht, dass Unterlassungsverfügungen mit Androhung von Geld- und Ordnungshaftstrafe ergingen und dann im Wiederholungsfall auch die Vollstreckung erfolgte. Der zivilrechtliche Weg hat den Vorteil, dass die Beweisanforderungen anders als im Strafverfahren geringer sind und der Täter früher eine staatliche Reaktion erfährt. Die Opfer müssen wissen, dass eine Gegenwehr nicht erst im Fall physischer und psychischer Schäden erforderlich ist.
Georg D. Hager, Rechtsanwalt, Schlüterstraße 28, 10629 Berlin
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