BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Mitteilungen: Zur Änderung des Beschlusses des Bewertungsausschusses zur Festlegung der angemessenen Höhe der Vergütung ausschließlich psychotherapeutisch tätiger Vertragsärzte und -therapeuten
PP 4, Ausgabe März 2005, Seite 135


Der Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 3 SGB V hat in seiner 96. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zu Änderungen des Beschlusses (aus der 93. Sitzung des Bewertungsausschusses am 29. Oktober 2004) nach § 85 Abs. 4 a SGB V zur Festlegung der angemessenen Höhe der Vergütung ausschließlich psychotherapeutisch tätiger Vertragsärzte und -therapeuten dahingehend beschlossen, dass bei der Ermittlung der Betriebsausgaben im Beschlussteil 2.2.1.5 und bei der Ermittlung der Betriebsausgaben in den Beschlussteilen 2.3, 2.4 und 2.5 für alle Bundesländer und im gesamten Beschlusszeitraum eine Gleichbehandlung der ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzte und -therapeuten mit den übrigen Leistungserbringern (Vergleicharztgruppen) gewährleistet wird.
Vorbehalt:
Das Unterschriftsverfahren zur schriftlichen Beschlussfassung ist eingeleitet. Die Bekanntmachung erfolgt somit unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner sowie gemäß § 87 Abs. 6 Satz 1 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS).
Aus Gründen der Transparenz wird zusätzlich zur Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses der 96. Sitzung (siehe Rubrik „Bekanntmachungen“ dieser Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes) nachfolgend die um diesen Änderungsbeschluss aktualisierte Beschlussfassung aus der 93. Sitzung des Bewertungsausschusses vom 29. Oktober wiedergegeben:
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