POLITIK
Postmortale Organspende: Hilfe für die Angehörigen
Dtsch Arztebl 2005; 102(12): A-806 / B-681 / C-635


Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
weist in ihrer Anzeigenkampagne
unter anderem darauf hin, dass auch ältere
Spender noch für Transplantationen infrage
kommen.
Foto: BZgA
Die Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ ging unter anderem der Frage nach, ob es Defizite bei der Umsetzung der geltenden Regelungen gibt.
Im Jahr 2004 haben nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) 1 081 Menschen 3 508 Organe nach ihrem Tod gespendet. Allerdings stehen immer noch 12 000 Menschen auf der Warteliste für eine Transplantation. In einer öffentlichen Anhörung am 14. März in Berlin ging die Enquete-Kommission des Bundestages „Ethik und Recht der modernen Medizin“ der Frage nach, ob es Defizite bei der Umsetzung der geltenden Regelungen gibt und wie etwaige Mängel zu beseitigen sind.
Hohe Ablehnungsrate
Ein Problem ist die hohe Ablehnungsrate der Angehörigen. Sie betrug nach Angaben der DSO im vergangenen Jahr 39,3 Prozent. Hinterbliebene zeigten sich beispielsweise verunsichert, wann sie sich verabschieden sollten. „Dies kann häufig – insbesondere wenn es sich um Kinder handelt – zu dem Gefühl bei den Angehörigen führen, ihn oder sie in ihrem hilflosesten Moment verlassen zu haben“, erläuterte Dr. Vera Kalitzkus von der Gesellschaft zur Förderung Medizinischer Dokumentation einen der Gründe für die hohe Ablehnungsrate. Da die Erforschung des mutmaßlichen Willens eine erhebliche Belastung bedeutet, bietet die DSO an, ihre erfahrenen Koordinatoren in die Betreuung der Hinterbliebenen einzubeziehen. „Ziel dieser Beteiligung ist es, den Angehörigen zu helfen, die krisenhafte Situation des Verlustes zu verarbeiten und ihnen die Hintergründe für die Bitte um Organspende zu erläutern, damit sie eine stabile Entscheidung im Sinne des Verstorbenen treffen können“, so Prof. Dr. med. Günter Kirste, Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation.
„Besonders wichtig ist es, frühzeitig mit den nächsten Angehörigen über die Bereitschaft zur Organspende zu sprechen, und nicht erst, wenn die Umstände ein solches Gespräch kaum mehr möglich machen. Nur so können die Angehörigen sicher sein, bei der schwierigen Entscheidung über eine Zustimmung zur Organentnahme im Sinne des Verstorbenen zu handeln“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, anlässlich der Anhörung. Zwar stehen nach Umfragen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) 85 Prozent der Deutschen der Organspende positiv gegenüber, dennoch haben nur elf Prozent der über 16-Jährigen einen Organspendeausweis. Um die Beschäftigung mit dem Thema und die Kenntnisse der Bevölkerung zu steigern, hat die BZgA Informationsmaterialien, Plakate, TV- und Kino-Spots erarbeitet, die sich an die Gesamtbevölkerung richten. Schließlich gebe es nur wenige Ausschlusskriterien für potenzielle Organspender, und eine Organspende sei auch in höherem Alter möglich, sagte BZgA-Direktorin Dr. med. Elisabeth Pott. Damit Spenderwillige vor der Unterzeichnung eines Organspenderausweises ausreichend informiert seien, würden die Ausweise nur als Teil eines Faltblattes oder einer Broschüre vermittelt.
Ein weiterer Grund für das geringe Transplantationsaufkommen liegt in der mangelnden Teilnahme der Krankenhäuser an der Organspende. Nur etwa 40 Prozent der Krankenhäuser mit Intensivstationen waren im Jahr 2004 an der „Gemeinschaftsaufgabe Organspende“ beteiligt. Zwar verpflichte das Transplantationsgesetz die Krankenhäuser zur Meldung von Patienten, bei denen die Möglichkeit zur Organspende besteht. Dieser Pflicht werde aber nur unzureichend nachgekommen, kritisierte Kirste. Über die Ursachen könne nur spekuliert werden. Es gebe Krankenhäuser, die generell eine Organspende ablehnen. In der Regel ist jedoch Kirste zufolge davon auszugehen, dass die enorme Überforderung von Ärzten und Pflegepersonal auf Intensivstationen dazu führt, dass die Zusatzaufgabe Organspende nicht wahrgenommen wird. „Wir wissen, dass bei Patienten bei noch nicht nachgewiesenem Hirntod aufgrund einer infausten Prognose die Therapie minimiert oder eingestellt wird und somit auf die Möglichkeit einer Organspende verzichtet wird“, so Kirste.
Prof. Dr. med. Thomas Bein, Regensburg, fordert, dass die Krankenhausverwaltungen auf eine ausreichende Ausstattung mit Personal und die notwendigen Fortbildungen achten müssten. Eine Umfrage beim Personal von Intensivstationen am Universitätsklinikum Regensburg habe gezeigt, „dass ein hoher Prozentsatz des ärztlichen und pflegerischen Personals sich durch Hirntodbestimmung und Organspende psychisch belastet und nicht ausreichend informiert fühlt“ (dazu DÄ, Heft 5/2005). Bein hält „das ,Instrument‘ eines Transplantationsbeauftragten für effektiv geeignet, um die Organspende mit allen Teilbereichen im Krankenhaus voranzutreiben“. Gisela Klinkhammer
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