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AKTUELL

Praxisgebühr: Mahnkosten nicht rechtens

Dtsch Arztebl 2005; 102(13): A-866

Hibbeler, Birgit

Wer die Zahlung der Praxisgebühr verweigert, bleibt von Mahnkosten verschont. Foto: ddp
Das Eintreiben ausstehender Gebühren wird für die KVen zum Minusgeschäft.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) können bei säumigen Zahlern die Praxisgebühr eintreiben. Das Einfordern von Mahn-, Porto- oder Gerichtskosten ist jedoch nicht rechtens. Zu diesem Urteil kam das Sozialgericht Düsseldorf am 22. März in einem Musterprozess gegen einen 49-jährigen Patienten, der die Zahlung der zehn Euro verweigert hatte. Die KV Nordrhein zeigte sich mit diesem Verhandlungsergebnis unzufrieden. Das Eintreiben der Gebühren werde durch das Urteil zum Minusgeschäft.
Im Bereich Nordrhein ist bislang in rund 23 500 Fällen die Praxisgebühr nicht entrichtet worden. Das entspricht einem Betrag von 235 000 Euro. Nach Angaben der KV Nordrhein verursachen Mahnungen Verwaltungskosten in Höhe von etwa 500 000 Euro. Würde die KV die unbezahlten Gebühren gerichtlich eintreiben lassen, entstünden ihr nach eigenen Angaben Kosten von rund 3,5 Millionen Euro. Der Patient zahlt in jedem Fall nur zehn Euro.
„Dieser Wahnsinn muss ein Ende haben“, sagte Dr. med. Klaus Enderer, stellvertretender Vorsitzender der KV Nordrhein. Enderer forderte, das Eintreiben der Praxisgebühr müssten in Zukunft die Krankenkassen selbst übernehmen.
Der Bundesmantelvertrag sieht für das Einziehen der Praxisgebühr einen Stufenplan vor: Zahlt ein Patient nicht, so wird er zunächst vom behandelnden Arzt angeschrieben. Bleibt dies ohne Erfolg, wird die KV aktiv, bisher forderte sie dann zusätzlich zu den zehn Euro eine Mahngebühr. Ignoriert der Patient die Mahnung, bleibt der Weg vor Gericht. Als Körperschaft öffentlichen Rechts werden sich die KVen dieser Regelung nicht entziehen können. Zwar kündigten sie den Bundesmantelvertrag bereits Ende letzten Jahres. Dieser ist jedoch weiterhin gültig, da bislang keine neue Regelung in Kraft trat.
Die KV Nordrhein wird voraussichtlich keine Berufung gegen das Urteil einlegen. Sie hofft auf eine politische Lösung des Problems.
Die Zahlungsmoral war nach Einführung der Praxisgebühr jedoch alles in allem gut: 99,7 Prozent der Patienten im Bereich der KV Nordrhein zahlten die zehn Euro. BH
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