BRIEFE
Anästhesie: Trojanisches Pferd
Dtsch Arztebl 2005; 102(13): A-900 / B-759 / C-710


Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer deutlichen Warnung vor Parallelnarkosen. Diese Stellungnahme war überfällig. Den zurzeit hohen Sicherheitsstandard im Bereich der Anästhesie verdanken wir zum großen Teil Gerichtsurteilen des Bundesgerichtshofes, die den so genannten Facharztstandard für jedes Anästhesieverfahren als Mindestqualitätsnorm fordern. Mit zunehmender Besorgnis verfolge ich daher Bestrebungen einiger Klinikketten, die Durchführung von Anästhesieverfahren durch Hilfskräfte bzw. nichtärztliches Personal durchführen zu lassen. Die neu kreierte Berufsbezeichnung „Medizinischer Assistent für Anästhesie“ soll wohl über den fehlenden ärztlichen/akademischen Standard hinwegtäuschen. Vor circa fünfzehn Jahren wurde auf Druck von Lehrstuhlinhabern im Fach Anästhesie die Weiterbildung zum Facharzt von vier auf fünf Jahre verlängert. Begründung: Nur so sei der Qualitätsstandard im Fach Anästhesie zu sichern. Die gleichen Ordinarien – z. T. inzwischen emeritiert – reisen nun von Kongress zu Kongress und fordern die Absenkung des Qualitätsniveaus durch Abkehr vom Facharztstandard. . . . Kein Internist käme auf die Idee, die Gastroskopie durch die Sprechstundenhilfe durchführen zu lassen. Kein Chirurg würde das Kniegelenk durch die Operationsschwester arthroskopieren lassen. Wir Anästhesisten sollten nicht Vorreiter sein für die Absenkung des Qualitätsniveaus unterhalb des vom Bundesgerichtshof festgelegten Mindeststandards zulasten unserer Patienten.
Dr. Ottfried Mross, Heidekreis-Klinikum GmbH, Robert-Koch-Straße 4, 29664 Walsrode
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.