BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses gem. § 91 Abs. 5 SGB V über ein Beratungsthema zur Überprüfung gemäß § 138 bzw. § 135 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) vom 1. Februar 2005
PP 4, Ausgabe Mai 2005, Seite 236


Der Gemeinsame Bundesausschuss überprüft gemäß gesetzlichem Auftrag für die ambulante vertragsärztliche Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten neue Behandlungsverfahren daraufhin, ob der therapeutische Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit nach gegenwärtigem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse gegeben sind. Das Ergebnis der Überprüfung entscheidet gemäß § 138 bzw. § 135 SGB V darüber, ob ein Behandlungsverfahren ambulant zulasten der GKV erbracht werden darf. Der vom Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragte Unterausschuss veröffentlicht die neuen Beratungsthemen, die aktuell zur Überprüfung anstehen.
Entsprechend der Festsetzung des zuständigen Unterausschusses vom 1. Februar 2005 wird folgendes Thema beraten:
„Ambulante Neuropsychologie“
Mit dieser Veröffentlichung soll insbesondere Sachverständigen der medizinischen Wissenschaft und Praxis, Dachverbänden von ärztlichen, neuropsychologischen und psychotherapeutischen Fachgesellschaften, Spitzenverbänden der Selbsthilfegruppen und Patientenvertretungen, sowie den Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Stellungnahmen sind anhand eines Fragenkataloges innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach dieser Veröffentlichung möglichst in elektronischer Form einzureichen und an folgende Adresse zu senden: Neuropsych-amb@g-ba.de. Den Fragenkatalog sowie weitere Erläuterungen erhalten Sie unter o. g. E-Mail-Adresse und bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses:
Gemeinsamer Bundesausschuss
Geschäftsführung
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Siegburg, den 1. 2. 2005
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende
Dr. jur. R. Hess
Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 1. April 2005.
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