BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss über eine Änderung der Richtlinien über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinien) vom 18. Januar 2005
PP 4, Ausgabe Mai 2005, Seite 236


Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 18. Januar 2005 be-schlossen, die Richtlinien über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der Fassung vom 16. März 2004 (BAnz. S. 6 769) wie folgt zu ändern:
1. In § 11 Abs. 3 werden die Wörter „nur noch innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach In-Kraft-Treten dieser Richtlinien“
ersetzt durch die Angaben „bis zum 31. März 2006“.
2. Diese Änderung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Bundesanzei-ger in Kraft.
Berlin, den 18. Januar 2005
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende
Dr. jur. R. Hess
Erläuterung der KBV: Dieser Beschluss wurde im Bundesanzeiger Nr. 58 vom 24. März 2005 veröffentlicht.
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