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POLITIK: Deutscher Ärztetag

TOP V - Weiterbildungsordnung: Weiter Diskussionsbedarf

Dtsch Arztebl 2005; 102(19): A-1346 / B-1125 / C-1065

Hibbeler, Birgit

H. Hellmut Koch: „Die Weiterbildungsordnung ist keine Schilderordnung.“
Die Facharzt-Bezeichnung „Plastische Chirurgie“ wird durch „Plastische und Ästhetische Chirurgie“ ersetzt. Die Zusatzweiterbildung „Plastische Operationen“ bleibt unverändert.

Einigkeit bestand im Plenum des 108. Deutschen Ärztetages: Zum Schutz der Patienten müssen in der so genannten Schönheitschirurgie Qualitätsstandards gesetzt werden. Die ästhetische Medizin muss sich entsprechend in der (Muster-)Weiterbildungsordnung wiederfinden. „Es geht um viel Geld, Scharlatanerie und Betrügerei“, mahnte Dr. med. Theodor Windhorst (Ärztekammer Westfalen-Lippe).
Nach Einschätzung von Dr. med. Arnold Schüller ist die Schönheitschirurgie ein immer weiter ausufernder und bisher kaum geregelter Bereich. „Wir sind verpflichtet, auch hier Qualität
zu schaffen. Das sind wir den Patienten schuldig“, betonte der Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein. Entsprechend beschloss der 108. Deutsche Ärztetag mit deutlicher Mehrheit, die
Facharzt-Bezeichnung für „Plastische Chirurgie“ durch „Plastische und Ästhetische Chirurgie“ zu ersetzen.
Die Meinungen im Plenum zum Umgang mit der Zusatzweiterbildung „Plastische Operationen“ waren dagegen geteilt. Den Antrag, die Bezeichnung in „Plastische und Ästhetische Operationen“ umzuwandeln, hatte der Bundesärztekammervorstand kurzfristig zurückgezogen. Voraussetzung für den Erwerb der Bezeichnung ist bislang die Facharztanerkennung für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie oder Hals-Nasen-Ohrenheilkunde. Zahlreiche andere Fachrichtungen erheben aber ebenfalls den Anspruch, Zugang zu der Zusatzweiterbildung zu erhalten.
„Ästhetische Medizin gibt es nicht nur in der Plastischen Chirurgie“, meinte Dr. med. Claudia Borelli (Bayern). Sie forderte, den Patienten die Identifizierung qualitativ hochwertiger Ärzte zu erleichtern. Borelli plädierte einerseits für die Umbenennung der Zusatzweiterbildung in „Plastische und ästhetische Operationen“, andererseits für die Erweiterung des Fächerspektrums, dem der Erwerb der Bezeichnung möglich ist. Auch Fachärzte für Augenheilkunde, Dermatologie und Gynäkologie sollten den Zugang erhalten. Dr. med. Jörg Hermann kritisierte die Vorbehalte gegen die Erweiterung. „Da wird mit der Keule Qualität gewedelt, und in Wirklichkeit ist Geld gemeint“, gab der Bremer zu bedenken.
Zahlreiche Delegierte aber hielten eine solche Entscheidung für verfrüht. Sie könne Konsequenzen nach sich ziehen, derer man sich nicht bewusst sei. Prof. Dr. med. Günther Lob (Bayern) forderte in diesem Sinne, die Frage zunächst in den Weiterbildungsgremien zu diskutieren. Es sei der falsche Weg, Weiterbildung vom Titel her zu organisieren. Zunächst müssten die Inhalte festgelegt zu werden, nicht zuletzt um innerärztlichen Streit zu vermeiden. In gleicher Weise äußerte sich Dr. med. H. Hellmut Koch, Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer und Präsident der Bayerischen Landesärztekammer. „Die Weiterbildungsordnung ist keine Schilderordnung, sondern eine Bildungsordnung“, stellte Koch klar.
Die vorliegenden Anträge zur Änderung der Zusatzweiterbildung überwies das Plenum an den Vorstand. Die Weiterbildungsgremien werden sich mit dem Thema beschäftigen. Eine Entscheidung wird auf dem nächsten Ärztetag erwartet. Dr. med. Birgit Hibbeler
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