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POLITIK

Lenkungsausschuss „Bioethik“ des Europarates: Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte

Dtsch Arztebl 2005; 102(23): A-1640 / B-1378 / C-1300

Klinkhammer, Gisela

Foto: Becker & Bredel
Zurzeit arbeitet das Gremium an einer Empfehlung
zur Forschung an entnommenem Gewebe.

Der Europarat hat im Jahr 1991 den Lenkungsausschuss „Bioethik“ (Co-
mité Directeur pour la Bioéthique, CDBI) zur Erarbeitung von Bestimmungen zur Anwendung von Biologie und Medizin am Menschen eingerichtet. Das erste vielfach diskutierte Ergebnis seiner Tätigkeit war die Konvention über Menschenrechte und Biomedizin, auch bekannt als Konvention von Oviedo. Das berichtete Prof. Dr. med. Elmar Doppelfeld, seit Ende April erster deutscher Präsident dieses Ausschusses, im Redaktionsgespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt. Die Konvention ist am 1. Dezember 1999 in Kraft getreten, nachdem sie von fünf Staaten ratifiziert worden war. Inzwischen wurde das Abkommen von 31 Staaten gezeichnet, knapp die Hälfte hat die Konvention ratifiziert. „Das ist nicht schlecht“, meinte Doppelfeld.
Dass Deutschland die Konvention von Oviedo in absehbarer Zeit zeichnet, hält er für wünschenswert. Bisher hat sich Deutschland, so der Europarat, „über die unzureichende Schutzwirkung einiger Artikel beunruhigt gezeigt“. So hat die Bundesregierung den Schutz von Embryonen (Artikel 18) durch die Konvention als nicht ausreichend angesehen. Mit dieser Auffassung habe er „etliche Sympathien“, allerdings lege die Konvention lediglich Mindeststandards fest, betonte Doppelfeld. Die Möglichkeit der Staaten, einen über die Konvention hinausgehenden Schutz zu gewährleisten, werde nicht beschränkt (Artikel 27). Die Vorbehalte gegen Artikel 17 Absatz 2 (Schutz von einwilligungsunfähigen Personen bei Forschungsvorhaben, die nicht zu deren eigenem unmittelbarem Nutzen sind) würden inzwischen größtenteils durch das am 2. Januar 2005 zur Zeichnung ausgelegte Zusatzprotokoll Biomedizinische Forschung in einem anderen Licht gesehen (dazu DÄ, Heft 4/2005).
Grundsätzlich könnten Konventionen und Protokolle zum ersten Mal fünf Jahre nach In-Kraft-Treten überarbeitet werden. Beim Abkommen über Menschenrechte und Biomedizin bietet sich jetzt, so der CDBI-Präsident, diese Möglichkeit. Ob die Regierungen der Mitgliedstaaten davon aber Gebrauch machten, bleibe abzuwarten. Neben der Novellierung der Konvention arbeitet der Lenkungsausschuss derzeit an einer Empfehlung zur Forschung an entnommenem Gewebe. Dieser Text soll als Empfehlung verabschiedet werden, um als Grundlage einer eventuell vorzunehmenden Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten zu dienen. Gegebenenfalls könnte die Empfehlung zu einem späteren Zeitpunkt in ein Protokoll umgewandelt werden. Nachdem das CDBI im Jahr 2000 ein so genanntes Weißbuch über Psychiatrie und Menschenrechte vorgelegt hatte, wurde im letzten Jahr dem Ministerrat eine Empfehlung bezüglich des Schutzes der Menschenrechte und der Menschenwürde von psychisch Kranken erarbeitet. In Zusammenarbeit mit dem Europäischen Gesundheitsausschuss des Europarates hat das CDBI Empfehlungen zur Xenotransplantation erarbeitet. Bereits im Jahr 2003 wurde im Auftrag des CDBI von einem britischen Arzt ein detaillierter Bericht über die unterschiedlichen Regelungen zum Umgang mit dem Tod in den Mitgliedstaaten vorgelegt.
Doch wie entstehen überhaupt Konventionen, Protokolle und Empfehlungen des Europarates? Der CDBI-Präsident erläuterte das Prozedere: Zur Bearbeitung von bestimmten Aufgabengebieten kann der Ministerrat Ständige Ausschüsse oder Lenkungsausschüsse einrichten. Diese Lenkungsausschüsse tagen in der Regel zweimal im Jahr als Plenarversammlung. Mitglieder der Lenkungsausschüsse sind nur Vertreter der Regierungen der Mitgliedsländer beziehungsweise der Staaten mit Beobachterstatus. Stimmberechtigt sind nur die Vertreter der Mitgliedstaaten. Lenkungsausschüsse werden von einem Vorstand, dem so genannten Büro, geleitet. Mitglieder des Büros, Vizepräsidenten und Präsidenten werden auf Zeit gewählt. „Das Rotationsprinzip wird sehr hochgehalten“, betonte Doppelfeld.
Völkerrechtlich verbindlich
Die Lenkungsausschüsse bereiten „Papiere“ vor, die sich mit einem bestimmten Thema befassen. Arbeitsgruppen erstellen beispielsweise auf Vorschlag des zuständigen Lenkungsausschusses einen Entwurf für ein „Papier“, und dieser Entwurf wird der Plenarversammlung zur Diskussion vorgelegt. Damit verbunden ist bereits eine informelle Diskussion in den Mitgliedstaaten. In letzter Instanz entscheidet der Ministerrat, ob aus dem Text eine Konvention, eine Empfehlung oder eine Stellungnahme werden soll.
Der Ministerrat versendet das „Papier“ offiziell an die Regierungen der Mitgliedsländer, an die Parlamentarische Versammlung des Europarates und in der Regel auch an das Europäische Parlament. Anschließend wird der Text auf die Homepage des Europarates gestellt, und alle Nichtregierungsorganisationen werden gebeten, Stellung zu nehmen. Nach Beendigung des Konsultationsprozesses und nach erneuter Beratung im Lenkungsausschuss kann dieser dem Ministerrat die endgültige Annahme eines Dokumentes empfehlen. Stimmt der Ministerrat zu, wird dieses Dokument, so Doppelfeld, „in würdevoller Weise zur Zeichnung durch die Mitgliedstaaten ausgelegt“. Konventionen und Protokolle sind völkerrechtlich verbindlich. Protokolle präzisieren die Konvention für einen bestimmten Anwendungsbereich. Eine Unterzeichnung des Zusatzprotokolls setzt die Unterzeichnung der
Konvention voraus. Gisela Klinkhammer
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