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POLITIK

Diagnose

Dtsch Arztebl 2005; 102(23): A-1644 / B-1381 / C-1303

Böhmeke, Thomas

Die uns immer wieder nachgesagte Sprachlosigkeit, unter der unsere Patienten so fürchterlich zu leiden haben, ist mittlerweile genauso häufig wie die früher so viel beschworene vegetative Dystonie. Im neuen EBM 2000plus kommt die Gebührenziffer 42 (Konsil zwischen zwei Ärzten) gar nicht mehr vor, wahrscheinlich weil wir mittlerweile zu viel miteinander schnattern. Etwas hat sich aber geändert: War früher das konzentrierte Grübeln über sinistre Symptome dominierend, so macht man sich heute immer mehr Gedanken um optimale Behandlungsabläufe und effektive Nutzung vorhandener Ressourcen.
In unserer regelmäßigen Besprechung stelle ich nun den Kardiologen eine besonders knifflige Kasuistik vor: 30-jährige Patientin, keine kardiovaskulären Risikofaktoren, völlig beschwerdefrei, unauffällige Ergometrie und Echokardiographie: Welche weitergehende Diagnostik würde der Kollege bei ihr durchführen? „Na – keine“, entgegnet dieser entgeistert. Aber die Patientin besteht auf einen Herzkatheter. „Herr Böhmeke, das ist überhaupt nicht indiziert, eine asymptomatische, aber prognostisch bedeutsame Hauptstammstenose oder 3-Gefäßerkrankung ist absolut unwahrscheinlich. Haben Sie die Patientin schon über Komplikationen einer solchen Untersuchung aufgeklärt?“ Selbstverständlich habe ich das, Hämatome, Rhythmusstörungen, gar Dissektionen im Zugangsweg nimmt sie in Kauf. Mehr noch: Falls der Katheter unauffällig ist, möchte sie einen intravaskulären Ultraschall. „Das ist doch absurd! Auch wenn sich im IVUS eine beginnende Plaque zeigen sollte, würde sich keine interventionelle Konsequenz ergeben! Und Risikofaktoren hat sie auch keine?“ Nein, selbst nach einem mehrwöchigen Belastungstest mit Pommes, Ketchup und Mayo lag das LDL noch im zweistelligen Bereich. Der Kollege wird ärgerlich. „Also, mal abgesehen davon, dass Risiko und Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis stehen: Die Herzkatheteruntersuchung kostet weit über 700 Euro, und die Materialkosten für den IVUS-Katheter würden noch mal die gleiche Summe verschlingen. Für all das gibt es keine rechtfertigende Indikation. Herr Böhmeke, ich vermute, dass diese Patientin Ihre Glossen gelesen hat und Sie selbst mal auf den Arm nehmen möchte!“ Fehldiagnose, Herr Kollege: Diese Patientin möchte am Disease-Management-Programm ihrer Krankenkasse teilnehmen und braucht dafür eine nachgewiesene Koronarplaque. Das spart ihr 40 Euro Praxisgebühr. Im Jahr. Dr. med. Thomas Böhmeke
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