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IGeL-Markt: Seriös durch Siegel
Dtsch Arztebl 2005; 102(27): A-1922


Setzen sich für seriöse IGeL-Angebote ein: Dr. med. Maximilian
Zollner (r.) und Verbraucherschützer Thomas Isenberg
Foto: Georg Lopata
Selbstzahler-Leistungen sollen aus der Grauzone – durch „Testpatienten“.
Ärztekammern oder medizinische Fachgesellschaften sollten die Zertifizierung im Bereich individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) vorantreiben, um solche Angebote aus der Grauzone herauszuholen. Dabei könnten sowohl einzelne Leistungen wie einzelne Ärzte zertifiziert werden. Um zu überprüfen, ob Angebote seriös sind, könne man unter anderem „Testpatienten“ in Praxen schicken. Dafür hat sich Thomas Isenberg vom Verbraucherzentrale Bundesverband beim Berliner Hauptstadtkongress ausgesprochen. Er forderte zudem, dass sich das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen mit IGeL befassen und Patienten über unterschiedliche Evidenzgrade von Angeboten informieren solle.
Für ein System der Zertifizierung und Rezertifizierung sprach sich auch der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Peter Oberender aus. Es gehe schließlich nicht mehr darum, ob, sondern wie IGeL angeboten werden. Zugleich warnte er vor zu engen Vorgaben: Allzu lange gebe es solche Angebote noch nicht. Deshalb sollten Ärzte und Patienten ruhig noch Erfahrungen mit den Selbstzahler-Angeboten machen können. Dazu gehört für Oberender eine freie Preisgestaltung: „Bei Mondpreisen kommt der Patient doch nicht wieder.“
Der Vorsitzende des NAV-Virchow-Bunds, Dr. med. Maximilian Zollner, verwies darauf, dass IGeL seriös ausgerichtet sein müssten. So müsse es stets einen Vertrag geben und der Preis an der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte ausgerichtet sein. Weil es zudem einen gleichen Wissensstand von Patient und Arzt nicht geben könne, sei gute Aufklärung wichtig.
Dr. Klaus Jacobs, Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen, sprach sich ebenfalls dafür aus, dass Ärzte durch Gütesiegel ihre Seriosität beim „IGeln“ belegen. Gleichzeitig verwies er darauf, dass eine Information häufig fehle: Grund für die Herausnahme bestimmter Leistungen aus der Erstattung der Gesetzlichen Krankenversicherung sei nicht fehlendes Geld, sondern fehlende Evidenz gewesen. Rie
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