BRIEFE
Vergütung: Verhöhnung
PP 4, Ausgabe Juli 2005, Seite 314
Zu dem Beitrag „Vergütung psychotherapeutischer Leistungen: Weiter Streit um die Finanzierung“ von Petra Bühring in Heft 6/2005:


Als Hausärztin und Psychotherapeutin bin ich enttäuscht, dass die Kolleginnen, die wie ich in ihrem Fachgebiet und psychotherapeutisch tätig sind, in dem Artikel nicht erwähnt werden. In der KV Nordrhein sind dies alleine schon circa 850 Kolleginnen. Hier mussten Hausärzte, Kinderärzte und Gynäkologen erleben, dass sie nicht nur für die für Diagnose- und Indikationsstellung wichtigen probatorischen Sitzungen, sondern erstmals auch für die genehmigungspflichtigen 50-minütigen Therapiesitzungen, zum Beispiel von den BKKen mit 2,51 Euro und von den Ersatzkassen mit 4,56 Euro abgespeist wurden. Das ist Verhöhnung pur. Krankenkassen wie KVen lehnen sich gemütlich zurück, weil die ergangenen Urteile bezüglich einer angemessenen Honorierung für psychotherapeutische Leistungen nur für die mehr als 90 Prozent Abrechnenden gelten. Die Patienten, denen es gut tut, von Ärzten behandelt zu werden, die somatische wie psychosomatische wie psychotherapeutische Medizin beherrschen, werden die Leidtragenden dieser kurzsichtigen Haltung sein.
Dr. med. Ulrike Baumgärtner, Aachener Straße 532, 50226 Frechen
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