84 Artikel im Heft, Seite 19 von 84

POLITIK

Stammzellforschung in Europa: „Keine Gelder für verbotene Projekte“

Dtsch Arztebl 2005; 102(28-29): A-2001 / B-1691 / C-1595

Spielberg, Petra

Politiker und Reproduktionsmediziner diskutierten in Brüssel über ethische Fragen und den Stand der Forschung.

Es war Zufall, aber der Zeitpunkt hätte nicht besser gewählt sein können: Am Mittag hatte der Bundeskanzler mit seiner Forderung, die Gesetze zur deutschen Stammzellforschung aufzuweichen, für Empörung gesorgt. Am Abend des 14. Juni dann diskutierten Vertreter aus Politik und Reproduktionsmedizin in Brüssel über den notwendigen ethischen Rahmen und den Stand der Stammzellforschung in Deutschland. Das alles vor dem Hintergrund, dass tags zuvor in Italien nach hitzigen Debatten das Referendum über eine Änderung der Gesetzgebung zur künstlichen Befruchtung gescheitert war. „Restriktive Regeln zur embryonalen Stammzellforschung sind derzeit sicherlich nicht das wichtigste Problem des Forschungsstandorts Deutschland“, kommentierte der Europaabgeordnete, Dr. med. Peter Liese der Europäischen Volkspartei (EVP), den Vorstoß des Bundeskanzlers (dazu auch DÄ, Heft 25/2005).
Tatsächlich stehen deutsche Forscher – trotz der strengen Vorschriften des Stammzell- und Embryonenschutzgesetzes – im internationalen Vergleich nicht schlecht da. Erst kürzlich hat das Robert Koch-Institut das zehnte Forschungsprojekt mit embryonalen Stammzellen (eSZ) genehmigt. „Im Vergleich dazu können das liberalere Frankreich und Großbritannien mit ,nur‘ neun beziehungsweise ebenfalls zehn Vorhaben aufwarten“, so Liese.
Fortschritte in der Stammzellforschung bei gleichzeitiger Bewahrung ethischer Grundsätze ist somit kein Widerspruch. Nach Meinung der bayerischen Staatssekretärin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Dr. Emilia Müller, dreht sich die aktuelle Diskussion daher auch um völlig falsche Aspekte: „Statt nach jeder spektakulären wissenschaftlichen Veröffentlichung über hochtrabende Visionen zu reden und Hoffnungen zu wecken, die auch die embryonale Stammzellforschung unter Umständen nie erfüllen kann, sollten wir lieber klarstellen, was machbar ist.“
So hat die Anwendung adulter Stammzellen (aSZ) schon einige vorzeigbare therapeutische Ergebnisse erbracht. Gleichwohl ist eine erfolgreiche Heilung beispielsweise der Parkinson-Erkrankung mit aSZ noch nicht in Sicht. Das gilt allerdings auch für embryonale Stammzellen.
Auch Margot von Renesse, Mitautorin des deutschen Stammzellgesetzes, ist – obwohl sie selbst an Parkinson leidet – dafür, sich immer nur am jeweils Möglichen zu orientieren und nicht eine Liberalisierung deutscher Vorschriften durchzusetzen. „Das deutsche Stammzellgesetz ist kein fauler Kompromiss gewesen, sondern stellt einen Mehrheitsbeschluss auf der Grundlage unserer Verfassung dar, der es der Forschung zugleich ermöglicht, sich in einem ethisch verantwortbaren Rahmen weiterzuentwickeln“, erklärte die Juristin.
Mit Blick auf die Diskussionen um das 7. Forschungsrahmenprogramm (FRP) der Europäischen Union plädierte von Renesse dafür, die indivi-
duelle Gangart eines jeden Mitgliedstaates in Bezug auf die Förderung
der embryonalen Stammzellforschung zu akzeptieren. „Forschungsgelder aus einem gemeinsamen europäischen Topf sollten nicht für Projekte zur Verfügung stehen, die in einzelnen Ländern verboten sind“, so ihr Credo.
Renommierte deutsche Stammzellforscher wie Prof. Dr. Hans Schöler haben zwar Probleme mit der Rechtsgrundlage in Deutschland, da „nicht ganz klar sei, wie weit deutsche Wissenschaftler gehen dürfen“. Dennoch sieht der Direktor der Abteilung Zell- und Entwicklungsbiologie am Max-Planck-Institut in Münster, für die Zukunft der Reproduktionsmedizin in Deutschland nicht völlig schwarz. Andernfalls hätte Schöler sicherlich auch nicht den USA den Rücken gekehrt, um wieder in seiner Heimat zu forschen. „Entscheidend ist, dass wir ein positives Forschungs-
klima sowohl für die embryonale als auch adulte Stammzellforschung schaffen und in Europa zusammenarbeiten. Nur so können wir weitere Fortschritte erzielen und mit den Amerikanern und Südkoreanern mithalten.“ Dafür genügt nach Ansicht von Schöler eine Hand voll embryonaler Stammzelllinien, an denen europäische Wissenschaftler gemeinsam forschen können. Nur für solche Vorhaben sollten dann Gelder aus dem 7. FRP zur Verfügung stehen. Dafür allerdings müsste das Rahmenprogramm noch klarer gefasst werden. Denn nach dem Wortlaut des von der EU-Kommission vorgelegten Entwurfs wäre es prinzipiell möglich, auch Vorhaben aus dem europäischen Haushalt zu unterstützen, die nur in einigen Mitgliedstaaten erlaubt sind.
Bislang haben – in unterschiedlich weitreichender Form – nur zehn EU-Länder grünes Licht für die Forschung an eSZ gegeben. EU-Forschungskommissar Janez Potocnik erwartet jedoch einen zunehmenden Trend zu einer wohlwollenden Gesetzgebung, vor allem bei den neuen Mitgliedstaaten. Gleichzeitig äußerte er sich enttäuscht darüber, dass die künftige Forschungsfinanzierung zu einem Zankapfel zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten geworden ist. Während die Kommission und das Europaparlament das Budget für das 7. Forschungsrahmenprogramm verdoppeln wollen, spricht sich der Rat angesichts klammer Kassen für eine Aufstockung um maximal 55 Prozent aus. Petra Spielberg
Anzeige

Drucken Versenden Teilen Leserbrief
84 Artikel im Heft, Seite 19 von 84

Leserkommentare

E-Mail
Passwort

Registrieren

Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.

 Zeitraum HTML PDF 
5 / 2013 10 0
4 / 2013 11 0
3 / 2013 6 0
2 / 2013 5 0
1 / 2013 8 0
12 / 2012 4 0
2013 40 0
2012 6 1
2011 8 2
2010 9 2
2009 8 0
2008 584 172
2007 736 45
2006 503 154
2005 217 175
Total 2.111 551

Leserbriefe

Alle Leserbriefe zum Thema

Login

E-Mail

Passwort


Passwort vergessen?

Registrieren

Anzeige
Eingeloggt als

Suchen in