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AKTUELL

Bundesausschuss: Für erweiterte OTC-Liste

Dtsch Arztebl 2005; 102(30): A-2056 / B-1736 / C-1640

SR/hil

Rainer Hess: Keine Klage gegen Ersatzvornahme Foto: Gemeinsamer Bundesausschuss
Ministerium will eigene Richtlinie zur enteralen Ernährung vorlegen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich für eine Erweiterung der OTC-Übersicht für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ausgesprochen. Wie der Vorsitzende, Dr. jur. Rainer Hess, am 19. Juli mitteilte, schlägt der Ausschuss die Aufnahme von Antihistaminika vor, die als Antiallergika eingesetzt werden. Diese sollten künftig bei schwerwiegender allergischer Rhinitis verordnungsfähig sein, wenn eine Behandlung mit cortisonhaltigen Sprays nicht ausreiche. Zudem schlägt der Ausschuss die Aufnahme harnstoffhaltiger Arzneimittel vor. Diese sollen zur Behandlung von Ichthyosen verordnungsfähig sein, wenn keine therapeutischen Alternativen indiziert sind. Hess erklärte, mithilfe dieser Maßnahmen Forderungen nach einer Erhöhung der Altersgrenze für die Erstattung von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten „zurückdrängen“ zu wollen. Die endgültige Entscheidung zur Änderung der OTC-Liste will der Ausschuss nach einem Anhörungsverfahren in seiner nächsten Sitzung treffen.
Keinen Änderungsbedarf sieht der G-BA bei seinem vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) beanstandeten Beschluss zur enteralen Ernährung. Diese Beanstandung sei bei allen Beteiligten auf Unverständnis und Widerspruch gestoßen. „Dementsprechend kam der G-BA zu dem Ergebnis, dass eine Anpassung der Richtlinie an die Vorgaben des Ministeriums nicht erfolgen kann“, sagte Hess. Man habe daher das Angebot des BMGS für eine Fristverlängerung zur Überarbeitung der Richtlinie abgelehnt.
Unterdessen hat das BMGS mitgeteilt, für die Kostenerstattung der künstlichen Ernährung eine eigene Richtlinie vorzulegen. Ministeriumssprecher Klaus Vater verwies auf Beispiele von Kleinkindern mit Kuhmilchallergie und die künstliche Ernährung nach Behandlungen von Tumorerkrankungen. Da hier bundesweite Kostenregelungen durch den Streit mit dem Ausschuss blockiert seien, werde das Ministerium eine Ersatzvornahme vornehmen. G-BA-Vorsitzender Hess kündigte an, nicht gegen die Ersatzvornahme des Ministeriums zu klagen. SR/hil
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