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POLITIK

KBV-Vertreterversammlung: „Wir leben in interessanten Zeiten“

Dtsch Arztebl 2005; 102(30): A-2062 / B-1742 / C-1646

Korzilius, Heike; Maus, Josef

Ulrich Weigeldt und Andreas Köhler wollen die KBV und die KVen im Verbund fit für den fortschreitenden Wettbewerb machen. Foto: KBV
Die Kassenärzte positionieren sich für den Wettbewerb im Gesundheitswesen und für die anstehenden Bundestagswahlen. Zurzeit tritt die „große“ Politik allerdings hinter internen Strategie- und Strukturfragen zurück.

Unaufgeregt und in erster Linie nach innen gewandt präsentierte sich die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Juli in Berlin. Die vorgezogenen Bundestagswahlen im September erforderten allerdings eine politische Standortbestimmung, denn die Finanzreform des Gesundheitswesens dürfte unabhängig vom Ausgang der Wahl ganz oben auf der Tagesordnung stehen. Der KBV-Vorsitzende machte es kurz und bündig. „Unsere Erwartungen sind klar formuliert“, sagte Dr. med. Andreas Köhler: „nachhaltige Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), angemessene Vergütung für Vertragsärzte und -psychotherapeuten, Erhalt der Freiberuflichkeit, Erhalt des Kollektivvertrags bei gleichzeitiger Weiterentwicklung, kollektive Zusatzverträge auch für die Integrierte Versorgung, wirksame Maßnahmen gegen den drohenden Ärztemangel.“ Köhler betonte, dass KBV und KVen zurzeit Gespräche mit allen Parteien führten, um bei der anstehenden Gesundheitsreform die Belange der Vertragsärzte zu vertreten.
Denn eines scheint sicher zu sein: Der Trend zu mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen wird anhalten. Eine der zentralen Forderungen von KBV-Chef Köhler ist deshalb die nach fairen Rahmenbedingungen für Integrationsverträge. Da die Anschubfinanzierung für sektorübergreifende Verträge nach § 140 SGB V zur Hälfte aus der ärztlichen Gesamtvergütung stammt, verlangt die KBV zunächst einmal Transparenz bei allen Verträgen. Außerdem müsse der Gesetzgeber klarstellen, wie Gelder für Integrationsverträge nach Auslaufen der Anschubfinanzierung im Jahr 2007 aufgebracht werden, und ob und wie die Gesamtvergütung der Vertragsärzte bereinigt wird. Die Vertragspartner, die in sinnvolle Integrationsmodelle investiert hätten, müssten Planungssicherheit haben, so der KBV-Vorsitzende.
Einen fairen Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Vertrags- und Versorgungsformen kann es nach Ansicht der KBV jedoch nur dann geben, wenn die ärztlichen Körperschaften sich an Verträgen zur Integrierten Versorgung beteiligen dürfen – und nicht, wie jetzt, per Gesetz davon ausgeschlossen sind. Es müsse den KVen ermöglicht werden, gemeinsam mit Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern, mit Krankenkassen oder Kassenverbänden entsprechende Verträge zu gestalten und umzusetzen.
Zum fairen Wettbewerb gehört allerdings auch mehr Flexibilität in der vertragsärztlichen Tätigkeit, wie KBV-Chef Köhler betonte. Vorschläge für neue Kooperationsformen und Erleichterungen bei der Anstellung von Ärzten auf der Basis der vom 107. Deutschen Ärztetag geänderten (Muster-)Berufsordnung hat die KBV bereits im Februar dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt.
Erweiterte Kooperation
Dabei geht es unter anderem um die Möglichkeit, überörtliche Gemeinschaftspraxen oder Zweitpraxen betreiben zu können, Kollegen anderer Fachgebiete in der eigenen Praxis anstellen, aber auch erweiterte Kooperationsformen mit anderen Leistungserbringern eingehen zu können. Die notwendigen gesetzlichen Anpassungen des SGB V und der Zulassungsverordnung liegen aufgrund der Neuwahlen jetzt erst einmal auf Eis. Dasselbe gilt für die längst überfällige Regelung des Mahnverfahrens bei der Praxisgebühr. KVen und KBV dringen darauf, dass die ärztlichen Körperschaften nicht länger auf den Kosten für Mahn- und Vollstreckungsverfahren sitzen bleiben, sondern die säumigen Patienten dafür aufkommen müssen.
Aufschub verlangt die KBV dagegen bei der morbiditätsbezogenen Vergütung. Die Vorarbeiten gestalteten sich derart komplex, dass der erste Schritt der Einführung von Regelleistungsvolumina nicht wie gesetzlich vorgesehen im Jahr 2006 erfolgen könne, hieß es. Köhler forderte stattdessen eine Konvergenzphase, ähnlich wie bei der Einführung der Fallpauschalen im Krankenhaus. Am Ziel der Einführung der neuen Vergütung ab 2007 hält die KBV aber fest. Doch der Blick ist auch auf die eigenen Reihen gerichtet. Unabhängig vom Ausgang der Bundestagswahlen sieht die KBV die Notwendigkeit, die kassenärztlichen Körperschaften in einem sich verändernden Gesundheitswesen neu aufzustellen. Köhler und sein Vorstandskollege Ulrich Weigeldt sind davon überzeugt, dass nur ein straff organisierter und auf die Bedürfnisse der niedergelassenen Ärzte ausgerichteter „KV-Verbund“ auch weiterhin eine zentrale Rolle in der ambulanten Versorgung spielen kann. Die Vorsitzenden der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen teilen diese Einschätzung.
Nachdem die KVen gut 50 Jahre bei der Organisation der ambulanten Versorgung nahezu konkurrenzlos waren, hat das GKV-Modernisierungsgesetz die Tür für weitere Akteure geöffnet: Die Deutsche Krankenhausgesellschaft beispielsweise erhebt den Anspruch auf eine „Versorgung aus einer Hand“. Dahinter steckt der Expansionsdrang der Krankenhausträger in das ambulante Terrain. Eine weitergehende Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Medizin ist ein Ansatzpunkt, der Ausbau der so genannten Medizinischen Versorgungszentren in der Regie der Kliniken ein anderer. Hinzu kommen Integrationsverträge mit den Krankenkassen und ärztlichen Berufsverbänden – ohne Beteiligung der KVen.
Konzentration auf die Stärken
Köhler und Weigeldt sehen zu Recht die Gefahr, dass die von den KVen organisierte Regelversorgung immer weiter zurückgedrängt werden könnte. Ihr Gegenmittel: intelligente Versorgungsverträge und Konzentration auf die Stärken des KV-Systems. Dazu zählt die Gewährleistung einer wohnortnahen und flächendeckenden Versorgung. Köhler: „Wir wollen für unsere Mitglieder bessere Arbeitsbedingungen schaffen, für die Patienten streben wir die größtmögliche Zufriedenheit an, und in der Bevölkerung und bei unseren Partnern von den Krankenkassen wollen wir eine hohe Akzeptanz erzielen.“ Diese Kernaussagen mögen auf den ersten Blick banal aussehen – tatsächlich markieren sie jedoch eine Position, die der KBV und den KVen eine nicht zu unterschätzende Gestaltungsmacht bei der künftigen Entwicklung des Gesundheitswesens sichern würde. Und genau darum geht es bei der Ausrichtung der regional selbstständig agierenden KVen in einem strategischen Verbund. Dessen prioritäres Ziel ist die Optimierung der Patientenversorgung. Köhler verwies in diesem Zusammenhang auf die neu eingerichtete „Vertragswerkstatt“ der KBV (dazu auch DÄ, Heft 27/2005, „Vertragsoffensive gegen ,quick and dirty‘“).
Qualität als Erfolgsfaktor
Der erste Vertrag stellt die Versorgung von Patienten mit chronischen Wunden in den Vordergrund. Partner des Vertrages sollen die Spitzenverbände der Krankenkassen sein, womit eine bundesweite kollektivvertragliche Regelung erreicht werden soll. Darin liegt zugleich der Charme dieser Verträge: Die KBV will der drohenden Zersplitterung der Versorgungslandschaft aufgrund unzähliger Integrationsverträge verschiedener Krankenkassen mit verschiedenen Ärztegruppen durch gezielte Angebote für eine einheitliche und flächendeckende Versorgung begegnen. Solche Verträge haben den Charakter eines Kollektivvertrages, setzen aber bei bestimmten Versorgungsdefiziten an.
Punkt zwei der neuen strategischen Ausrichtung ist die „Qualität als Erfolgsfaktor“. Die Vielzahl der Qualitätssicherungsmaßnahmen soll durchforstet und von überflüssigem Ballast befreit werden. Gemeint sind beispielsweise Mehrfachdokumentationen in den Praxen und unkoordinierte Begehungen. QEP, das „Deutsche Gesundheitssiegel“, soll auf breiter Front etabliert werden und Ausweis für die Qualität der vertragsärztlichen Leistungen werden.
Ein weiterer zentraler Punkt der KBV-Strategie besteht in der Stärkung der Mitgliederbindung. Was bieten die KVen den niedergelassenen Ärzten? Die Antwort auf diese Frage entscheidet über die künftige Akzeptanz der ärztlichen Körperschaften. Dies gilt umso mehr, als die neuen hauptamtlichen Strukturen der KBV und der KVen die Gefahr in sich bergen, den direkten Kontakt zur ärztlichen Basis zu verlieren. Gemeinsam mit den KVen will die KBV deshalb ein Dienstleistungskonzept vorantreiben. Ziele sind die Vereinfachung der Prozessabläufe und der Abbau von Bürokratie. Die KVen sollen den Ärzten auch außerhalb der eigentlichen gesetzlichen Aufgaben beratend zur Seite stehen dürfen. Köhler vergleicht dies mit der Etablierung einer Marke. „Das Markenbewusstsein ist immer verbunden mit einem Versprechen, das eingelöst werden muss. Wir stehen im Wettbewerb für eine gute ambulante Versorgung durch das KV-System.“ Jeder Patient müsse wissen: Wo KV draufstehe, sei Qualität drin.
In den Patienten sieht die KBV auch die ersten Ansprechpartner für strategische Allianzen und Partnerschaften. Gedacht ist beispielsweise an eine enge Kooperation mit Patientenvertretungen. Weitere mögliche Partner sind nach Auffassung Köhlers Krankenhäuser, mit denen sinnvolle Integrationsverträge geschlossen werden könnten, falls der Gesetzgeber diese Möglichkeit den KVen künftig einräumt. Klinikketten wiederum seien interessant für Allianzen bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren.
All diese Ansätze sind neu. Sie zeigen, dass sich die KBV und die KVen keineswegs als „unbewegliche Kartelle“ verstehen, sondern den Wettbewerb annehmen. Für den KV-Verbund spricht die jahrzehntelange Erfahrung bei der Organisation der ambulanten Versorgung und der Umstand, dass Kollektivverträge vor allem eines sicherstellen: die einheitliche, flächendeckende und wohnortnahe Versorgung der Patienten ohne Wartelisten. Allerdings muss die Politik die notwendigen Rahmenbedingungen setzen, damit die KVen im Wettberb bestehen können. Ob der neue Kurs erfolgreich sein wird, hängt auch von der Bereitschaft der KVen ab, an einem Strang zu ziehen. Die neuen hauptamtlichen Strukturen könnten diesen Prozess befördern. Köhler formulierte das so: „Nicht durch die Breite und Tiefe der berufspolitischen Diskussionen, sondern dadurch, dass wir uns an unseren Zielen messen lassen, werden wir Vertrauen gewinnen.“ Heike Korzilius, Josef Maus
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