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POLITIK: Kommentar

Private Krankenversicherung: Identitätskrise

Dtsch Arztebl 2005; 102(30): A-2066 / B-1744 / C-1648

Hess, Renate

Die private Krankenversicherung (PKV) kann sich nicht entscheiden. Versteht sie sich mit ihrer behaupteten Quersubventionierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Milliardenhöhe als Retter des deutschen Gesundheitswesens, oder wäre sie lieber doch eine verkappte Gesetzliche Krankenversicherung? Dieser „Spagat“ zeigt sich erneut in jüngsten Presseverlautbarungen. Da wird der Beitrag von 8,5 Milliarden Euro zur Quersubventionierung der GKV betont, aber mit Schuldzuweisungen an die niedergelassenen Ärzte verbun-den, sie würden ungerechtfertigt die Kosten der privaten Krankenversicherung in die Höhe treiben. Die PKV versucht, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: Einerseits will sie belegen, dass sie als Mitfinanzier des Gesundheitswesens unverzichtbar ist, andererseits hätte sie es dann doch gerne wieder etwas billiger und zielt damit offensichtlich auf die Reform der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), deren Vergütungsniveau sie herunterfahren möchte. Offenbar hält sie ihre Leistungen – anders als ihre Versicherten, die sich für die privatärztliche Versorgung entschieden haben – auch nicht für besser als diejenigen der gesetzlichen Krankenkassen, die einen Mindeststandard unter Budgetzwängen gewährt. Denn die PKV tut so, als ob sie für gleiche Leistungen diese 8,5 Milliarden Euro mehr zahle. Was will sie nun? Für gleiche Leistungen gleiches Geld zahlen und damit die Angleichung an die Krankenkassen betreiben, oder unter Hinweis auf ihren Finanzierungsbeitrag ihre existenzielle Gefährdung durch Bürgerversicherung oder Gesundheitsprämie abwenden. Beides lässt sich nicht erreichen.
Es stimmt, dass die PKV in allen Versorgungsbereichen höhere Vergütungen und Belastungen trägt als die unterfinanzierte Gesetzliche Krankenversicherung. Insoweit ist es ordnungspolitisch richtig und systemgerecht, dass Arzthonorare in einem privat- oder marktwirtschaftlichen System höher sind als in der GKV mit jahrzehntelanger Budgetierung. Dies unterstreicht den Wert der PKV für die Versorgung. Die Höhe der Quersubventionierung ist allerdings bisher nicht belegt. Die behaupteten Ausgabenentwicklungen der PKV werden seit Jahrzehnten von der Ärzteschaft, wegen ihrer fragwürdigen Grundlage einer nichtrepräsentativen Stichprobe von 30 000 Rechnungen, angezweifelt. Die PKV wird allerdings unglaubwürdig, wenn sie als Mitfinanzier zu Recht ihre Existenzsicherung bean-sprucht, dann jedoch ihren Finanzierungsbeitrag als durch die Liquidationspraxis der Ärzte erzwungen hinstellt und dazu erneut die seit Jahren laufende Kampagne gegen die Ärzteschaft stereotyp wiederholt, wonach die Berechnung des Schwellenwertes nach GOÄ die Ursache für Kostensteigerungen in der PKV sein soll. Diese einseitige Schuldzuweisung an die Ärzteschaft soll das Fehlen einer sachlichen Argumentationsgrundlage kaschieren. Sie wird auch durch permanente Wiederholungen nicht richtiger, denn
1. der Schwellenwert, der bei ärztlichen Grundleistungen mit dem Faktor 2,3 berechnet wird, bei Sachleistungen mit 1,8 und beim Labor mit 1,15, ist für alle diejenigen Fälle gedacht, die einen durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad haben. Dies ist die Mehrzahl aller Fälle in der Arztpraxis.
2. Der Faktor 2,3 besteht inzwischen seit 23 Jahren. Dies hat der PKV in diesem Zeitraum den Vorteil der Kalkulationssicherheit gebracht, weil die Ärzteschaft aufgrund der bürokratischen Anforderungen an ein Überschreiten dieses Schwellenwertes weitgehend auf eine Berechnung höherer Faktoren verzichtet hat. In diesem Zeitraum ist der Ärzteschaft lediglich 13,6 Prozent Honorarzuwachs als Ausgleich für die Kostenentwicklung zugestanden worden, obgleich die Preise für Dienstleistungen allein in den letzten 14 Jahren (1988 bis 2002) um 47,9 Prozent gestiegen sind.
3. Der Faktor 2,3 heißt noch lange nicht, dass damit das 2,3fache des EBM-Einfachsatzes gezahlt würde. Zwischenzeitlich liegen die EBM-Sätze weit über den Einfachsätzen der GOÄ, sodass die Argumentation, die privaten Krankenversicherten zahlten das Zwei- bis Dreifache der GKV-Vergütungen, schon lange nicht mehr richtig ist.
4. Zu Recht ist das Arzthonorar im ambulanten Bereich gewachsen. In zunehmendem Umfang werden Leistungen in den ambulanten Bereich verlagert, wie seit Jahren sinkende Ausgaben im Krankenhausbereich belegen, eine Tatsache, die den Privatversicherern erhebliche Kosten spart.
5. Die Ausgaben werden im Übrigen vonseiten der PKV häufig nicht bestandsbereinigt in die Diskussion eingebracht; das heißt, der Ausgabenzuwachs aufgrund wachsender Versichertenzahlen wird nicht herausgerechnet.
6. Unübersehbar hoch sind auch die ständig steigenden Verwaltungs- und Abschlusskosten (einschließlich der Umdeckungskosten), die inzwischen 77,9 Prozent der Ausgaben ausmachen, die die PKV insgesamt für die ambulant privatärztlichen Leistungen bezahlt. Außerdem trägt sie klaglos wachsende Heilpraktikerkosten, die ausweislich des Rechenschaftsberichtes 2004 um 8,5 Prozent gewachsen sind.
Die private Krankenversicherung muss sich entscheiden: Will sie, wie es politische Pläne vorsehen, mit den gesetzlichen Kassen gleichgestellt werden? Dann spart sie ihre Quersubventionierung, zahlt gleiches Geld für gleiche Leistungen. Oder will sie sich abgrenzen und damit ihre Existenz und ihr eigenes Profil wahren? Dann muss sie ihren Finanzierungsbeitrag leisten, und zwar in anderer Höhe als das unter Budgetzwängen ächzende GKV-System.
Renate Hess, Bundesärztekammer
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