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POLITIK

Baden-Württembergischer Ärztetag: Der Arzt – kein Erfüllungsgehilfe der Politik

Dtsch Arztebl 2005; 102(30): A-2067 / B-1745 / C-1649

Clade, Harald

Ulrike Wahl: „Ich hoffe, dass die Vernunft siegt und dass die Gesundheitspolitik der neuen Regierung realitätsorientiert, pragmatisch und vor allem unideologisch sein wird.“ Foto: Kolster/LÄK Baden-Württemberg
Ärztekammerpräsidentin Dr. med. Ulrike Wahl
plädiert für einen Richtungswechsel in der Gesundheitspolitik.

Die baden-württembergischen Ärzte hoffen, dass nach der vorgezogenen Bundestagswahl auch ein Richtungswechsel in der Gesundheitspolitik erfolgen wird. Es müsse Schluss sein mit einer kurzatmigen, in sich nicht konsistenten gesundheitspolitischen Intervention allein zulasten der Leistungserbringer und derjenigen, die seit Jahren beträchtliche Sparopfer erbracht haben. Die Mandatsträger der Landesärztekammer Baden-Württemberg setzen auf mehr Klarheit und Berechenbarkeit sowie austarierte gesetzliche Rahmenbedingungen, damit die Ärzte in Praxis und Klinik sich wieder ihrer eigentlichen Aufgabe zuwenden können.
Fatal wäre es, wenn sofort nach den Septemberwahlen erneut eine uferlose Struktur- und Rationalisierungsdebatte vom Zaum gebrochen würde. Jetzt sei es notwendig, die Finanzen aller Sozialleistungszweige zu konsolidieren, Obsoletes und reprivatisierbare Leistungen aus dem Pflichtleistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu entfernen, damit Gestaltungsfreiräume geschaffen werden können. Dringlich sei eine Finanzreform der GKV unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit und Verlässlichkeit der Finanzierung auch bei sich dramatisch verschlechternden demographischen Rahmenbedingungen.
Mehrheitlich bezeichneten die Delegierten während der 6. Vertreterversammlung der Landesärztekammer am 9. Juli in Freiburg das umlagefinanzierte System der GKV als überholt. Die Finanzierung der GKV müsse aufgegeben und die ausschließliche Lohnbezogenheit überwunden werden. Allerdings sei es wenig realistisch, die beiden widerstreitenden Reform-Optionen – Bürgerversicherung versus solidarische Gesundheitsprämie – in ihrer ursprünglichen, konzeptionell überhaupt noch nicht ausgegorenen Version weiter zu verfolgen. Es seien auch Mischmodelle und alternative Lösungen zu prüfen. Letztlich sei jener Lösungsansatz von der Ärzteschaft zu unterstützen, der eine gute individuelle, bedarfsgerechte und nachhaltig finanzierbare Patientenversorgung ermögliche. Dies schließe eine angemessene Beteiligung der Versicherten an ihren Krankheitskosten unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte aber nicht aus. Die Ärzteschaft könne keinen Reformansatz befürworten, der ausschließlich auf vordergründige Mittelbeschaffung ausgerichtet sei und die Gesamtbevölkerung unter Einschluss der Beamten und Selbstständigen in die Versicherungspflicht ohne Entscheidungsalternativen zwinge. Allein aus Wettbewerbsgründen sei eine leistungsfähige private Krankenversicherung (PKV) unverzichtbar, stellte Ärztekammerpräsidentin Dr. med. Ulrike Wahl heraus.
Der Vizepräsident der Landesärztekammer, Dr. med. Maximilian Zollner, Bundesvorsitzender des NAV-Virchow-Bundes, sagte, im Blick auf das Modell der Bürgerversicherung, es sei eine Illusion, die GKV durch die Einbeziehung der Beamten und der Selbstständigen sanieren zu können. Die Zwangsversicherten lösten auch Ansprüche aus; insbesondere die Leistungsansprüche der kleineren und mittleren Beamten überstiegen oftmals die Zusatzeinnahmen.
Zollner wies außerdem auf die Lücken im sozialen Netz hin. Fast 200 000 Menschen hätten keinen Versicherungsschutz. Das Problem könne sich durch Hartz IV verschärfen: Arbeitslose könnten den Versicherungsschutz verlieren, wenn sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe haben. Das treffe auf jene zu, die jetzt kostenfrei in der Familienmitversicherung versichert seien oder jene, die mit einem Partner zusammenleben, der Einkommen oder Vermögen hat. Für die Nichtversicherten entfalle die Kopfpauschale, zum Nachteil für die vertragsärztliche Vergütung.
Kapitalgedeckte Versicherung
Einzelne Delegierte plädierten für die Umstellung der umlagefinanzierten GKV auf eine teilkapitalgedeckte Versicherung analog zur so genannten Riester-Rente in der privaten Altersvorsorge oder der 1995 gestarteten privaten Pflegepflichtversicherung (die inzwischen mehr als zehn Milliarden Euro Alterungsrückstellungen thesauriert hat). Auch im Eckpunktepapier der Sozialdemokraten deute sich ein Umdenken insoweit an, als zwar private und gesetzliche Pflegeversicherung zu einer Bürgerpflegeversicherung zusammengeführt werden sollen, aber sukzessive ein Kapitalstock nach Äquivalenzprinzipien gebildet werden soll.
Bei der Podiumsdiskussion unter dem Motto „Wohin steuert die Medizin?“ am 8. Juli plädierten sowohl Repräsentanten der Ärzteschaft als auch Geschäftsführer von regionalen Krankenkassen dafür, die GKV als eine Grund- beziehungsweise Vollversicherung zu erhalten, aber Abstriche beim Leistungskatalog zu machen. Sämtliche Patienten hätten einen uneinschränkbaren Anspruch auf eine gute und schnelle Behandlung ohne größere Wartelisten, so Ulrike Wahl. Den Versicherten müsse die Teilhabe am medizinischen Fortschritt garantiert werden. Allerdings sei nicht alles, was technisch und wissenschaftlich möglich ist, auch finanziell innerhalb des gesetzlichen Systems darstellbar.
Dr. Dorothea Siems, Fachredakteurin der Tageszeitung „Die Welt“, die beim Podium auch die Rolle des Patientenanwaltes übernahm, wünschte sich mehr Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten, etwa bei Komfortleistungen und vor allem beim Zahnersatz. Der Patient müsse sich uneingeschränkt auf den Expertenrat des medizinischen Fachmannes – des Arztes – verlassen können. Formen der Rationierung habe es schon immer gegeben, allerdings mit unterschiedlichem Wirkungsgrad. Die Ärzterepräsentanten kritisierten, dass die Politik keine Skrupel habe, den täglichen Einsatz der Ärzte und deren Ethos zu missbrauchen, um Subventionen zugunsten des Systems einzufordern. Die Krankenhausärzte leisteten beispielsweise Jahr für Jahr 60 Millionen unbezahlte Überstunden, was einem Volumen von 15 Milliarden Euro entspricht. Ähnlich sehe die Situation im Vertragsärztesektor aus: Im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordwürttemberg (Stuttgart) seien im vergangenen Jahr Leistungen im Wert von 60 Millionen Euro erbracht worden, die nicht bezahlt wurden. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen hat hochgerechnet, dass das unbezahlte Leistungsvolumen der Vertragsärzte 2004 rund 200 Millionen Euro erreichte.
Prof. Dr. med. Peter Sawicki, Direktor des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, sagte, es müsse Schluss gemacht werden mit der Dialektik, Qualität und Wirtschaftlichkeit gegeneinander auszuspielen. Medizinische Implementation und Routineanwendung müssten allerdings wissenschaftliche Aspekte berücksichtigen. Solange es gehe, müsse die Rationierung aus dem Gesundheitswesen herausgehalten werden. Kein Arzt dürfe in die Rolle gedrängt werden, darüber zu entscheiden, welche Leistungen innerhalb des gesetzlichen Systems gewährt werden.
Systeme driften auseinander
Prof. Dr. med. Harald Mau, ehemaliger Dekan der Medizinischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, stellvertretender Vorsitzender des NAV-Virchow-Bundes, warnte vor einem Auseinanderdriften der beiden weitgehend abgeschotteten Systeme der ambulanten und stationären Versorgung. Aufgrund der politischen Rahmenbedingungen müsse den Ärzten und Versicherten klar werden, dass Kooperation und Integration sinnvoll und notwendig seien. Hier bedarf es aber nach Überzeugung von Mau logischer, politischer Entscheidungen.
Die Ärzteschaft unterstützt die Forderungen der Krankenkassen und Versicherten nach einem möglichst barrierefreien Zugang zu allen medizinisch notwendigen, qualitätsgesicherten Leistungen. Eine
2-Klassen-Medizin müsse abgelehnt werden. Es sei der Tatbestand der Rationierung erfüllt, wenn nur über Zusatzentgelte und Zusatzversicherungen notwendige Leistungen abgedeckt werden könnten. Es sei durchaus akzeptabel, wenn für bestimmte Spezialleistungen die Arztwahl eingeschränkt und eine Überweisungspflicht gesetzlich vorgeschrieben werde. Voraussetzung sei es allerdings, die Wahlmöglichkeiten zu verbessern und das System transparenter zu gestalten. Dem Arzt könne nicht zugemutet werden, dass er als Vollzugsperson der Rationierung eingespannt werde und obendrein pseudomedizinische Ausschlussbegründungen liefern müsse. Hier müsse der Arzt Einhalt gebieten; auch eine überzogene Wartelistenmedizin sei gesundheitspolitisch bedenklich.
Zollner setzte sich für gleiche Finanzierungsbedingungen im ambulanten und im stationären Sektor ein. Das Geld müsse der Leistung folgen, die dort erbracht werden sollte, wo sie am effektivsten ist. Bedenken hat Zollner gegenüber der Ausgestaltung der Integrierten Versorgung gemäß § 140 a f. SGB V. Es dürfe keine finanzielle Bevorzugung derjenigen geben, die in die Integrierte Versorgung einbezogen sind. Ein „Abtanken“ aus dem Regelsystem zugunsten der Integrationsversorgung müsse unterbleiben.
Einig waren sich die Delegierten darüber, dass bei der Implementation der neuen Versorgungsformen (Integrationsversorgung, Medizinische Versorgungszentren) die freie Arztwahl nicht eingeschränkt werden dürfe. Inzwischen würden bereits mehr als 700 Verträge zur Integrierten Versorgung nach § 140 ff. SGB V gezählt, oftmals finanziell motiviert und ausschließlich auf einzelne Indikationen ohne echte Versorgungsfortschritte begrenzt. Durch finanzielle Rahmenbedingungen müsse die belegärztliche Tätigkeit als eine „Urform der Integrierten Versorgung“ begünstigt werden. Viele Facharztgebiete, etwa die HNO-Heilkunde, seien nicht mehr flächendeckend zu garantieren, wenn die belegärztliche Tätigkeit weiter ausgetrocknet werde.
Geklagt wurde auch über die überbordende Bürokratie und den Verwaltungsaufwand vor allem bei der Umsetzung der Disease-Management-Programme. Die Verwaltungsbürokratie führe nicht nur zur Berufsverdrossenheit, sondern halte den Arzt auch von der notwendigen Patientenzuwendung ab. Heute sei es schon so weit, so Priv.-Doz. Dr. med. Christian Benninger, Heidelberg, dass junge Kliniker schon in einer DRG-Verschlüsselung dächten, ehe sie sich dem Patienten und dem ganzen Krankheitsbild zuwendeten. Dr. rer. pol. Harald Clade
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