BRIEFE
Krankheitstage: Blanker Unfug?
Dtsch Arztebl 2005; 102(30): A-2083 / B-1757 / C-1661


. . . Was Herr Kentzler gefordert hat, ist – zumindest für die Eigentümer von kleinen und mittleren Unternehmen wie etwa Arztpraxen – eine durchaus vernünftige Überlegung. Es geht ja nicht um Karenztage, die man mit dem Urlaub verrechnen könnte – bei einem Jahresurlaub von zumeist 30 Tagen sicher nicht unzumutbar – , sondern um etwas ganz anderes: In Deutschland erwerben Kranke auch während langer Krankheitszeiten Anspruch auf Urlaub! So kann ein Arbeitnehmer, der vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres krankgeschrieben war, das folgende Jahr mit einem 6-wöchigen Urlaub beginnen! Selbst erwerbsunfähige Arbeitnehmer bedrängen ihre Ärzte, sie noch rechtzeitig vor dem Rentenbeginn wieder gesundzuschreiben, damit sie ihren Jahresurlaub mit vollen Bezügen noch nehmen können! Der Arbeitgeber muss also unter Umständen einem kranken Mitarbeiter sechs Wochen Lohnfortzahlung, volles 13. Gehalt und sechs Wochen Urlaub bezahlen, der in dieser Zeit keinen Handschlag getan hat! . . . Wenn sich da nichts ändert, werden ältere oder nicht völlig gesunde Menschen auch in Zukunft auf dem Arbeitsmarkt keine Chance haben. Kein kleines Unternehmen kann sich diese wirtschaftlichen Auswirkungen längerer Krankheiten auf Dauer leisten . . .
Ulrich E. Hammerla, Schlägelstraße 31 a, 46045 Oberhausen
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