BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Mitteilungen: Erläuterungen zu den Änderungen der Bundesmantelverträge
Dtsch Arztebl 2005; 102(30): A-2117 / B-1785 / C-1689


Bei den mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen nunmehr abgesprochenen Änderungen zu den Bundesmantelverträgen handelt es sich im Wesentlichen um pragmatische Regelungen zur Durchführung des Vollstreckungsverfahrens hinsichtlich nicht geleisteter Zuzahlungen gem. § 28 Abs. 4 SGB V.
Die Vereinbarungen sollen rückwirkend zum 1. 1. 2005 in Kraft treten und für den Übergangszeitraum bis zum 31. 12. 2006 wirksam sein. Die Vertragspartner gehen davon aus, dass durch den Gesetzgeber bis zum 31. 12. 2006 entsprechende Regelungen für gerichtliche oder außergerichtliche Mahnverfahren erlassen werden, sodass dann die Bundesmantelverträge anzupassen sind.
Ferner ist die Protokollnotiz zur Umsetzung der Zuzahlungen gem. § 28 Abs. 4 SGB V aufgehoben und durch die Neufassung zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesschiedsamtes vom 8. 12. 2003 ersetzt worden.
Das Unterschriftenverfahren zur schriftlichen Beschlussfassung der Vertragsänderungen ist eingeleitet. Die Bekanntmachung erfolgt somit unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner.
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