BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Aufhebung der Vorbehalte zur Bekanntmachung von Beschlüssen des Bewertungsausschusses
Dtsch Arztebl 2005; 102(30): A-2118 / B-1786 / C-1690


Die Bekanntmachung der Beschlüsse (jeweils schriftliche Beschlussfassung) des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 3 SGB V aus der 94., 97., 98. und 99. Sitzung sowie des Beschlusses des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V aus der 96. Sitzung im Deutschen Ärzteblatt erfolgte unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner und gemäß § 87 Abs. 6 Satz 1 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS).
Nach Abschluss der Unterschriftsverfahren und nach nicht erfolgter Beanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung werden hiermit die Vorbehalte zu den vorgenannten Beschlüssen aufgehoben.
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