

Geht es um die Altersvorsorge von Freiberuflern, werden die Vermittler hellhörig. Sie spekulieren auf hohe Provisionen.
Die Überschriften klingen verlockend: „Lebenslange Rente ohne Eigenkapital“, „Sicherheit, Rendite plus Steuerbonus“ oder „Altersvorsorge auf Staatskosten“ versprechen die Hochglanzbroschüren der Anbieter von Altersvorsorgekonzepten den Selbstständigen, Freiberuflern und Vermögenden. Auch bei genauerem Hinsehen erscheinen viele der Modelle plausibel. Durch die Koppelung unterschiedlicher Anlagebausteine wird eine hohe und vor allem steuerlich begünstigte Rentenzahlung erzielt. Der Eigenkapitaleinsatz hält sich dabei in Grenzen.
Drei Bausteine
Sehr unterschiedlich sind die Produkte, die bei den verschiedenen Anbietern zum Einsatz kommen. Ein typisches Modell sieht mindestens drei Bausteine vor:
- Der Kunde nimmt bei einem Kreditinstitut oder einer Versicherungsgesellschaft ein Darlehen auf, das mit aktuell meist 3,5 bis 6,5 Prozent vergleichsweise niedrig verzinst, aber zunächst nicht getilgt wird. Alternativ werden auch Fremdwährungsdarlehen, zum Beispiel in Schweizer Franken oder Japanischen Yen, angeboten, die kostengünstiger bereitgestellt werden können. In vielen Fällen wird darüber hinaus zur Renditeoptimierung ein Disagio vereinbart.
- Das Darlehen wird in eine Rentenversicherung eingezahlt. Diese verspricht eine sofort beginnende, lebenslange Rentenzahlung.
- Aus der Rentenleistung werden einerseits die anfallenden Zinsen für das Darlehen bezahlt, ein weiterer Teil fließt (manchmal angereichert um persönliche Zuzahlungen) in einen Sparvertrag. Dies kann ein Aktiensparplan sein, aber auch britische Lebensversicherungen werden oft angeboten.
Zu einem festgelegten Zeitpunkt wird nun das im dritten Baustein angesammelte Kapital dazu verwendet, das aufgenommene Darlehen zu tilgen. Ab dann steht dem Anleger die monatliche Rentenzahlung in voller Höhe zur Verfügung. Das Ziel des Konzepts ist erreicht.
Besonders interessant wird so ein Modell durch die versprochenen Steuervorteile. Die Kosten für das Darlehen (bestehend aus den Sollzinsen und einem eventuell gezahlten Disagio) können in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden. Hingegen ist bei der Rentenversicherung nur maximal der Ertragsanteil zu versteuern, dessen Höhe sich nach dem Alter des Versicherten bei Leistungsbeginn richtet. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und beginnt die Rentenzahlung frühestens mit dem 60. Lebensjahr, muss nur die Hälfte des Ertragsanteils versteuert werden. Die Geldanlage wiederum ist ebenfalls so angelegt, dass der Anleger wieder nur einen Teil seiner Erträge versteuern muss, indem er zum Beispiel das Halbeinkünfteverfahren nutzt.
Legal sind derartige Koppelungsmodelle durchaus. Denn bei allen Bausteinen handelt es sich um zulässige und marktgängige Produkte, die gute Rendite versprechen und entsprechend große Verbreitung erlangt haben. Die Probleme liegen jedoch bei der Sicherheit. Denn nahezu alle Koppelungsmodelle enthalten Risiken, die sich – dies hat die Aktienbaisse 2000/03 gezeigt – fatal für den Anleger auswirken können. Mit der Koppelung mehrerer Produkte potenzieren sich die Gefahren, sodass alle einzelnen Bausteine eines solchen Modells von potenziellen Anlegern kritisch hinterfragt werden sollten.
Dies beginnt beim aufgenommenen Darlehen. In vielen Fällen ist hier eine Zinsfestschreibung von nur fünf Jahren vorgesehen. Hingegen läuft das Gesamtmodell bis zur Schuldenfreiheit meist 15 bis 20 Jahre, sodass sich nach Auslaufen der Zinsbindung möglicherweise eine Finanzierungslücke ergibt. Bei Fremdwährungsdarlehen ist zudem das Währungsrisiko zu beachten, das selbst von Experten kaum angemessen einzuschätzen ist. Klettert der Kurs der Fremdwährung gegenüber dem Euro, dann entsteht ein zusätzlicher Kapitalbedarf. Wie erheblich dieses Risiko sein kann, hat etwa der Japanische Yen gezeigt, der zwischen 1998 und 2000 um mehr als 70 Prozent zulegen konnte. Aber auch der Schweizer Franken hatte bereits mehrere Stärkephasen.
Riskante Versprechungen
Das nächste Problem liegt bei den Rentenzahlungen. Die Lebensversicherungsgesellschaften haben derzeit Schwierigkeiten, die versprochenen Überschussanteile zu erwirtschaften. Bei den meisten Policen bestehen Deckungslücken, die 20 Prozent der Versicherungssumme ausmachen können. Entsprechend fraglich erscheint es daher, ob die Leistungen der privaten Rentenversicherung ausreichen, um einerseits die Finanzierungskosten abzudecken und andererseits aber auch einen angemessenen Kapitalstock aufzubauen.
Besonders riskant ist in den meisten Fällen der Anlagebaustein des Modells. So wurde beispielsweise noch im Jahr 2001 von einigen Anbietern mit dem Investmentfonds „Metzler Wachstum International“ geworben und dabei ein Chart mit einem steil auf 375 Euro angestiegenen Kurs gezeigt. Heute sind die Anteile gerade noch 89 Euro wert, der Anleger hat beträchtliche Teile seines Kapitals verloren. Langfristig ist zwar damit zu rechnen, dass Aktienfonds eine Rendite von mehr als 7,5 Prozent bringen, eine Garantie gibt es dafür jedoch nicht – siehe die Jahre 2000 bis 2003.
Je mehr Verträge, desto mehr Provisonen
Letzter und nicht minder bedeutender Kritikpunkt sind die versprochenen Steuervorteile. In mehreren Entscheidungen wurde mittlerweile festgelegt, dass eine steuerliche Begünstigung nur dann gegeben ist, wenn das Modell einen Gesamtüberschuss erwarten lässt. Allerdings legen die Finanzbehörden sehr strenge Maßstäbe an, sodass oft erst die individuelle steuerliche Prüfung darüber entscheidet, ob der Anleger die versprochenen Vorteile auch tatsächlich erhält. In jedem Fall steht eine solche Konstruktion im Verdacht, gemäß einem Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums (IV A 5 – S 2118b – 40/01 vom 22. August 2001) als ein Modell eingestuft zu werden, das den „Steuersparmodellen“ nach § 2b EStG ähnlich ist, sodass der Verlust der steuerlichen Vorteile droht.
Einer verdient freilich immer an derartigen Koppelungsmodellen: der Vermittler. Denn während der Abschluss einer klassischen privaten Rentenversicherung über zum Beispiel 100 000 Euro eine Provision von circa 4 000 Euro bringt, erhöht sich die Zahlung bei fremdfinanzierten Renten auf mehr als 10 000 Euro. Hinzu kommen vielfach „Beratungshonorare“, die in den Musterrechnungen allenfalls am Rand erwähnt werden. Peter Jobst
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