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AKTUELL

Gesundheitsleistungen: Keine radikale Liberalisierung

Dtsch Arztebl 2005; 102(31-32): A-2132 / B-1800 / C-1704

Sp

Städtebund grenzt Kompetenzen gegenüber der EU ab.
Die deutschen Kommunen halten an ihrem hoheitlichen Monopol bei der Organisation und Finanzierung gemeinwohlorientierter Gesundheitsleistungen fest. Eine radikale Marktöffnung hält der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) für den falschen Weg. Uwe Lübking, sozialpolitischer Sprecher des DStGB, befürchtet, dass sonst zum Beispiel die Pflege oder die Krankenhausversorgung zusehends zu reinen Dienstleistungen „verkümmern“, bei denen soziale Aspekte ins Hintertreffen geraten.
Mit Skepsis beobachtet Lübking deshalb auch Liberalisierungsbestrebungen der Europäischen Kommission im Hinblick auf den Markt für soziale Dienstleistungen. „Für die lokale und wohnortnahe Versorgung gibt es keine gemeinschaftsrechtliche Regelungskompetenz“, mahnt der Kommunalvertreter. Deshalb dürfe die Gewährleistungshoheit der Kommunen auch nicht infrage gestellt oder durch wettbewerbsrechtliche Mechanismen des europäischen Binnenmarktes unterlaufen werden. In diesem Zusammenhang verwies Lübking auf die Diskussion um die Beihilfen für öffentliche Krankenhäuser, gegen die sich private Klinikbetreiber auch in Brüssel zur Wehr gesetzt hatten. Die EU-Kommission sprach sich jedoch Ende Juli für Subventionen aus, sofern die betroffenen Kliniken einen öffentlichen Versorgungsauftrag haben.
Lübking fürchtet zudem, dass nicht nur die europäische Gesetzgebung, wie die geplante Dienstleistungsrichtlinie, sondern auch „weiche“ politische Instrumente negativ auf die Organisations- und Finanzierungshoheit der Kommunen durchschlagen könnten. Als Beispiel nannte er die Offene Methode der Koordinierung, die die Mitgliedstaaten der EU dazu verpflichtet, ihre Gesundheitssysteme einem Best-practice-Vergleich zu unterziehen. sp
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